Veranstaltung: | 55. Landesversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6.1 Satzungsänderung |
Antragsteller*in: | LAG Europa und Internationales (dort beschlossen am: 11.04.2022) |
Status: | Erledigt durch anderen ÄA |
Beschlossen am: | 13.05.2022 |
Eingereicht: | 22.04.2022, 16:48 |
S2: Satzungsänderungsantrag - Einführung der frauenpolitischen, vielfaltspolitischen Sprecher*innenschaft und der europäischen und internationalen Koordination im Landesvorstand
Antragstext
Die Landesversammlung möge beschließen:
I. Die Satzung vom 20. Mai 1995, die zuletzt durch Beschluss der
Landesversammlung vom 06. März 2020 geändert wurde, wie folgt zu ändern:
Der Paragraf 11 wird wie folgt geändert:
- nach dem Absatz unter der Ziffer (1) wird ein neuer Absatz unter der Ziffer
(2) angefügt:
§ 11 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus zwei Landesvorstandssprecher*innen, der
Schatzmeister*in und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Der Landesvorstand muss
mindestens zur Hälfte aus weiblichen Personen bestehen, wobei von zwei
Landesvorstandssprecher*innen, mindestens eine Person weiblich sein muss.
Neu: „(2) Die Landesversammlung wählt aus den gewählten Mitgliedern des
Landesvorstandes eine frauenpolitische Sprecherin, eine*n vielfaltpolitische*n
Sprecher*in und eine*n europäische*n und internationale*n Koordinator*in.“
Die Wahlordnung ist entsprechend anzupassen.
II. Inkrafttreten
Die Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung für Landesversammlungen, der
Wahlordnung, der Kassen- und Finanzordnung sowie des Urabstimmungsstatutes und
die Landesschiedsgerichtsordnung treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Begründung
Die gelungene Mobilisierung im Europawahlkampf 2019 hat gezeigt, dass das Interesse an europäischer Politik in der Gesellschaft, aber auch ganz besonders in unserer Partei gestiegen ist. Um unserem Anspruch als Europapartei gerecht zu werden, sollten wir die europäische Dimension als eindeutige Querschnittsaufgabe für alle Politikfelder intern noch stärker verankern und Europa auch in der Landes- und Kommunalpolitik in allen Bereichen stärker mitdenken.
Das Einsetzen eine*r Koordinator*in für Europa auf Kommunal- und Landesebene ist ein Baustein der Bundesstrategie zur Europäisierung der Partei. Bei Europa handelt es sich um eine Ebene. In dem wir die Europaebene stärken, stärken wir auch alle anderen Themen. Im Bundesvorstand gibt es bereits seit Januar 2018 eine feste Zuständigkeit für europäische und internationale Koordination. Unter anderem von dort aus wird die Europäisierung der Partei und deren Vernetzung über die Grenzen Deutschlands hinaus verfolgt. Ähnlich dem Vorbild der internationalen und europäischen Koordination auf Bundesebene können und sollen auch die Kreis- und Landesvorstände eine konkrete Europazuständigkeit verankern.
Die Bündnis 90/ die Grünen Sachsen sind in der Sache der Europäisierung auf einem guten Weg. Wir haben aktuell ein grünes Europaministerium, Anna Cavazzini als eine sehr präsente und aktive Europaabgeordnete und Lucie Hammecke als engagierte europapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion. Mit diesen Fortschritten und Erfolgen, wachsen auch die Aufgaben. Um die Europäisierung der Partei langfristig nicht allein über Mandate und Regierungsarbeit sicherzustellen, brauchen wir neben der LAG Europa und Internationales weitere dauerhafte Strukturen. Der größte Kreisverband Sachsens, Leipzig, hat bereits die Europazuständigkeit im Vorstand eingeführt. KV Chemnitz, KV Dresden und KV Nordsachsen könnten bald folgen. Europakoordination auf der Landesebene ist daher ein logischer Schritt.
Ein*e Koordinator*in auf Landesebene würde als Vernetzungsstelle zwischen den inhaltlichen Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaften und den europapolitischen Arbeitsgemeinschaften, sowie zwischen verschiedenen europapolitischen Akteur*innen in Sachsen – SMJusDEG, MdEP, MdB, MdL, LAG Europa und Internationales, KV-Europazuständige – fungieren. Die damit möglichen Synergieeffekte eröffnen inhaltlichen Gestaltungsspielraum, den wir nicht verschenken dürfen. Auch bei der Sicherung einer langfristig ausgelegten grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit den Schwesterparteien ist eine Koordinierung enorm wichtig und gute Kontakte sogar als Ziel in der grünen sächsischen Präambel festgehalten. Neben der Mitwirkung beim Austausch mit Partnerstädten und -regionen könnten zu den Aufgaben der Koordinatorin/des Koordinators für Europa und Internationales die Knüpfung und Pflege von internationalen Kontakten, europapolitische Bildung, Organisation von Veranstaltungen, Vorbereitung der Strategie und Veranstaltungen vor der Europawahl, uvm. zählen. Insbesondere die Organisation des Wahlkampfes erfordert viele personelle Kräfte, die auf Landesebene bisher stark durch die Kandidierenden und ihre Teams und die LAG Europa und Internationales getragen wurde. Ein*e Koordinator*in würde hier eine übergeordnete koordinierende und vernetzende Funktion erfüllen.
Auch die Förderung von Frauen und Vielfalt sind bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN politische Grundpfeiler und Querschnittsaufgabe in alle Gesellschaftsbereiche hinein. Das spiegelt sich nicht nur im Frauenstatut und im Vielfaltstatut wider sondern ebenso im Bundesvorstand, wo es eine frauenpolitische Sprecherin und ein*e vielfaltpolitische*r Sprecher*in gibt. Auch in diesen Bereichen ist der Aufbau von dauerhaften Strukturen in Sachsen sinnvoll und notwendig, um die Vielfalt der Gesellschaft auch in unserer Partei abzubilden sowie Barrieren und Hürden abzubauen für mehr Teilhabe und Partizipation.
Deshalb schlagen wir die Aufnahme einer*s Koordinator*in für Europa und Internationales, einer frauenpolitischen Sprecherin und eine*n vielfaltpolitische*n Sprecher*in in den Landesverband vor.
Unser Satzungsänderungsantrag sieht vor, dass die Person, die sich als für den LaVo als Koordinator*in für Europa und Internationales / Vielfalt / Gleichstellung bewirbt, von der Landesversammlung in einem zweiten Wahlgang explizit mit dieser Zuständigkeit beauftragt wird. Kandidat*innen sollen sich bereits mit ihrer Bewerbung für den LaVo für eine oder mehrere der Zuständigkeiten bewerben können. Das ist ein wichtiger Unterschied zu dem ähnlichen Antrag des Landesvorstandes. Laut diesem soll der neu gewählter Landesvorstand die Zuständigkeiten erst nach der Wahl unter sich bestimmen. Wir sind davon überzeugt, dass unser Vorschlag den Zuständigkeiten mehr Gewicht verleiht und sicherstellt, dass die so gewählten Zuständigen ihrer Aufgaben gewachsen sind und diese mit viel Engagement erfüllen. Außerdem sehen wir sehr kritisch, dass der Antrag des Landesvorstandes keine frauenpolitische Sprecherin vorsieht.