In §1 (3) des Urabstimmungsstatuts wird zur notwendigen Anzahl von Unterschriften auf §2 verwiesen, dort wird diese Anzahl bisher nicht genannt. Diese wird auch in der Begründung der zur Abstimmung stehenden Satzungsänderung (S1) erwähnt. Aus diesen Gründen wird mit diesem Änderungsantrag §2 (1) des Urabstimmungsstatus um das Quorum erweitert und §2 (2) eingefügt und dieses näher zu definieren (Die Formulierung ist an das Urabstimmungsstatut des Bundesverbands angelehnt).
Antrag: | Antrag zur Änderung des Urabstimmungsstatutes |
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Antragsteller*in: | Jonathan Wiencke (KV Leipzig) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.05.2022, 23:52 |