In unserem Grundsatzprogramm heißt es „Das Erbe der DDR-Bürger*innenrechtsbewegung verpflichtet uns zur lebendigen Erinnerung an die SED-Diktatur und zu ihrer weiteren Aufarbeitung. Erlittenes und begangenes Unrecht dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Gleiches gilt für die Geschichte der DDR, der deutschen und europäischen Teilung sowie die friedliche Revolution von 1989. Erinnerungsstätten und Opferberatungen benötigen daher eine auskömmliche Finanzierung. Der Zugang zu den Stasi-Akten muss weiterhin für Betroffene, für Publizistik und Forschung gewährleistet sein.“
Diesem Erbe sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber insbesondere die Mitglieder in den neuen Bundesländern verpflichtet. Wir setzen uns für eine weitere Aufarbeitung und den offenen Zugang zu den Stasi-Akten ein. Für Mitglieder, die in der Stasi oder mit ihr zusammengearbeitet haben, sollte es selbstverständlich sein, damit transparent umzugehen. Für von der Stasi-Überwachung betroffene Mitglieder ist die Auskunft über eine solche Zusammenarbeit möglicherweise essentiell für eine Personalentscheidung. Die Pflicht zur Auskunft sollte daher weiter bestehen bleiben. Sie wird aber auf solche Mitglieder beschränkt, die zur Zeit der Wende älter als 18 Jahre alt waren. Zudem wird sie auf die Stasi begrenzt. Die Formulierung entspricht im Wesentlichen der Regelung des § 2 Absatz 4 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg.