Veranstaltung: | 55. Landesversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 10.05.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.05.2022, 09:56 |
F1: Formalia
Antragstext
1. Präsidium
Als Mitglieder des Präsidiums werden vorgeschlagen:
Dr.Ulrike Böhm (KV Leipzig),Petra ČagaljSejdi (KV Leipzig),Anna Cavazzini (KV
Chemnitz),Anne Kämmerer (KV Leipzig),Robert Kempe (KV Chemnitz),Valentin
Lippmann (KV Dresden),Claudia Maicher (KV Leipzig),Sophia Mlejnek (GJ Sachsen),
Jennifer Petzl (KV Chemnitz),René Richter (KV Chemnitz), Sebastian Richter (KV
Leipzig),Markus Scholz (KV Mittelsachsen),Tina Siebeneicher (KV Dresden),Merle
Spellerberg (GJ Sachsen), Dr. Stephan Stach (KV Leipzig),Mathias Weilandt (KV
Dresden)und Dr.Achim Wesjohann (KV Dresden)
2. Antragskommission
Als Mitglieder der Antragskommission sind vorgeschlagen:
- für den Landesparteirat: Maurice Bück (KV Zwickau), Marie Müser (KV
Leipzig) und Henriette Mehn (KV Dresden)
- für den Landesvorstand: Christin Furtenbacher (KV Chemnitz)
- auf Vorschlag des Landesvorstandes: Norman Volger (KV Leipzig) und Theresa
Weigel (KV Dresden)
3. Protokoll
Als Protokollführer werden Jens Reichmann (KV Landkreis Leipzig) und Daniel
Kroemer (KV Leipzig) vorgeschlagen.
4. Mandatsprüfungskommission
Als Mitglieder der Mandatsprüfungskommission werden vorgeschlagen:
Anne Johannsen (KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge), Moritz Knobel (KV
Dresden), Clement Lippitsch (KV Görlitz), Andrea Petretti (LGSt) und Sascha
Thümmler (KV Chemnitz).
5. Wahlkommission
Als Mitglieder der Wahlkommission werden vorgeschlagen:
Jens Bitzka (KV Bautzen), Irene Deifeld (KV Chemnitz), Julian Dietze (KV
Chemnitz), Dr. Juliane Hundert (KV Dresden), Anne Johannsen (KV Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge), Denis Korn (KV Nordsachsen), Clement Lippitsch (KV
Görlitz), Andrea Petretti (LGSt), Jens Reichmann (KV Landkreis Leipzig), Sidney
Marek Schalles (KV Dresden), Sascha Thümmler (KV Chemnitz), Theresa Weigel (KV
Dresden), Jonathan Wiencke (KV Leipzig) und Tina Wünschmann (KV Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge).
6. Redezeiten und Aussprachen
Zu Redezeiten und Aussprachen wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Die allgemeine Redezeit beträgt 3 Minuten. Davon abweichend werden folgende
Redezeiten festgelegt:
- Für die Einbringung
- von Anträgen oder Vorlagen, soweit nicht anders bestimmt, je 5
Minuten - der Änderungen der Satzung und weiterer Grundsatzdokumente, des
Leitantrages und des Rechenschaftsberichts des Landesvorstandes je
bis zu 10 Minuten
- von Anträgen oder Vorlagen, soweit nicht anders bestimmt, je 5
- Für Einbringung von und Gegenrede zu Änderungsanträgen je bis zu 2 Minuten
- Für Redebeiträge in der Aussprache zur politischen Lage nach der
Bundestagswahl je bis zu 5 Minuten
Für die Aussprachen wird die Anzahl der Redebeiträge wie folgt festgelegt:
- Für Aussprachen zu den V-Anträgen sowie den Vorlagen unter TOP 4 jeweils
bis zu 3 Redebeträge je Antrag
- Für die Aussprache zum Leitantrag bis zu 4 geloste und 2 gesetzte
Redebeiträge
- Für die Generalaussprache zur Änderungen der Satzung und weiterer
Grundsatzdokumente bis zu 8 geloste Redebeiträge
- Für die Aussprache zu den einzelnen Vorlagen unter TOP 6 bis zu je 4
Redebeiträge
- Für die Aussprache zur politischen Lage nach der Bundestagswahl bis zu 2
gesetzte und 10 geloste Redebeiträge
7. Verfahren zur Vorstellung der Bewerber*innen
- Für Bewerbungen als Sprecher*in und als Landesschatzmeister*in
beträgt die Redezeit zur Vorstellung bis zu 7 Minuten. Für
Bewerbungen als weiteres Mitglied des Landesvorstandes beträgt die
Redezeit zur Vorstellung bis zu 5 Minuten. - Für Bewerbungen zum Landesparteirat beträgt die Redezeit zur
Vorstellung bis zu 4 Minuten je Bewerber*in. - Für alle weiteren Bewerbungen beträgt die Vorstellungszeit jeweils
bis zu 3 Minuten. - Im Anschluss an die jeweilige Vorstellung können durch anwesende
Mitglieder des Landesverbandes schriftliche Fragen an den/die
Bewerber*in gerichtet werden. Die Zahl der Fragen wird für
Bewerber*innen für Landesvorstand auf bis zu drei Fragen je
Bewerber*in festgelegt. Für Bewerber*innen auf weitere Ämter und
Positionen jeweils auf bis zu zwei Fragen festgelegt. Liegen mehr
Fragen, als vorgesehen vor, werden die zu stellenden Fragen durch
das Präsidium quotiert gelost.
- Für Bewerbungen als Sprecher*in und als Landesschatzmeister*in
Im Anschluss an die Verlesung der Fragen durch das Präsidium, erhalten die
Bewerber*innen für den Landesvorstand bis zur drei Minuten Redezeit, um zu den
Fragen Stellung zu nehmen. Alle Bewerber*innen auf weitere Ämter und Positionen
erhalten hierfür eine Minute. Sollten keine Fragen an eine Bewerber*in gerichtet
werden, steht ihm/ihr diese Redezeit zur freien Verfügung.