<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>55. Landesversammlung: Alles</title>
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                        <title>S1NEU: Beschluss zur Änderung der Satzung </title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 30.03.2022)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Landesversammlung möge beschließen:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>I. Die Satzung vom 20. Mai 1995, die zuletzt durch Beschluss der Landesversammlung vom 06. März 2020 geändert wurde, wie folgt zu ändern:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. In der Überschrift der Satzung wird das Wort „in“ gestrichen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die Präambel wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="1"><li>Im 1. Absatz wird in der Bezeichnung des Landesverbandes in Satz 1 und in Satz 2 jeweils das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="2"><li>Im 2. Absatz der Präambel wird in Satz 1 das Wort „BürgerInnenbewegung“ durch das Wort „Bürger*innenbewegung“ ersetzt sowie in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="3"><li>Der 3. Absatz der Präambel wird wie folgt gefasst:<br>
„Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen setzen sich für Frieden, Gerechtigkeit, Klimaschutz und die Bewahrung der Umwelt sowie für die Gleichstellung aller Geschlechter und für eine kinderfreundliche, barrierefreie und vielfältige Gesellschaft ein. Sie fühlen sich den Ideen der mündigen Bürger*innen und der direkten Demokratie verpflichtet, sind weltoffen, ökologisch und solidarisch orientiert, basisdemokratisch aufgebaut und agieren gewaltfrei. Die Mitglieder treten gegen Gewalt, Militarismus, Totalitarismus, Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="4"><li>Im 4. Absatz der Präambel wird in Satz 1 das Wort „Bürgerbewegung“ durch das Wort „Bürger*innenbewegung“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="5"><li>Der 5. Absatz der Präambel wird wie folgt gefasst:<br>
„Um ihre Ziele zu erreichen, sucht die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen nach Wegen, außerparlamentarische, parlamentarische sowie gegebenenfalls Regierungsarbeit effizient zu verbinden. Dabei ist die parlamentarische Arbeit nur ein Mittel unter anderen zur Durchsetzung ihrer Ziele.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="3"><li value="3">§ 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Landesverband trägt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="4"><li value="4">§ 2 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="1"><li value="a">Abs. 1 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen bemüht sich um die Schaffung einer solidarischen Gesellschaft. Die Partei tritt für die Gleichstellung aller Geschlechter, für die Belange der nationalen, ethnischen und gesellschaftlichen Minderheiten sowie für den Umwelt- und Klimaschutz ein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen arbeitet nach dem Prinzip der Basisdemokratie und gewaltfrei.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. In Absatz 2 Satz 1 wird in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li value="5">§ 4 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<strong>§ 4 Freie Mitarbeit</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen ermöglicht die Beteiligung Freier Mitarbeiter*innen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Freie*r Mitarbeiter*in kann jede natürliche Person werden, die nicht Mitglied einer anderen Partei ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Freie Mitarbeiter*innen haben das Recht, sich an der politischen Arbeit und Diskussion in der Partei zu beteiligen sowie das Recht auf Informationen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Über Beginn der Freien Mitarbeit entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederungsebene auf Antrag. Die Freie Mitarbeit endet durch Beschluss des Vorstandes oder eigene Erklärung ihm gegenüber.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li value="6">§ 5 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li>In Absatz 1 Satz 3 wird in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="8"><li>In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Parteirat“ durch das Wort „Landesparteirat“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="9"><li>In Absatz 4 wird das Wort „SprecherInnen“ durch das Wort „Sprecher*innen“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="7"><li value="7">§ 6 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li value="a">Absatz 2 Satz 1 Spiegelstrich 2 wird wie folgt gefasst:<br>
„- seinen Beitrag pünktlich zu entrichten; Ausnahmen regelt die Kassen- und Finanzordnung.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li value="b">Absatz 3 wird wie folgt gefasst:<br>
&quot;(3) Mitglieder, die für ein Parteiamt oder ein Mandat kandidieren und vor 1972 geboren sind, sind verpflichtet, Auskunft über eine wissentliche hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit zu erteilen.&quot;</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="8"><li value="8">In § 7 wir das Wort „Parteirat“ durch das Wort „Landesparteirat“ und das Wort „KreiskassiererInnen-Konferenz“ durch das Wort „Kreiskassierer*innenkonferenz“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>9. § 8 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="1"><li value="a">In Absatz 1 wird in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="2"><li value="b">In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Eventuelle“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="3"><li value="c">In Absatz 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 angefügt „Er setzt den Landesvorstand hierüber in Kenntnis.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="4"><li value="d">In Absatz 5 wird nach den Wörtern „GRÜNE JUGEND“ das Wort „Sachsen“ eingefügt und in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>10. In § 9 Abs. 1 wird die Angabe „10%“ durch die Angabe „5 %“ ersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="11"><li value="11">§ 10 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="12"><li>In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Sie tagt mindestens einmal im Jahr.“ und der bisherige Satz 8 durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Bei der Wahl der Delegierten ist das Bundesfrauenstatut anzuwenden.“ sowie in den Sätzen 1 und 2 jeweils in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="13"><li>Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br>
„(2) Die Landesversammlung wird vom Landesvorstand mindestens vier Wochen vorher einberufen. Die Kreisverbände sowie die GRÜNE JUGEND Sachsen erhalten hierzu eine Einladung. Die Delegierten werden über die vorläufige Tagesordnung informiert.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="14"><li>In Absatz 3 wird der zweite Spiegelstrich wie folgt gefasst: „– Die Wahl oder Abwahl des Landesvorstandes und des Landesparteirates, die Wahl der Delegierten für die Bundesebene, der Mitglieder des Landesschiedsgerichtes, der Rechnungsprüfer*innen sowie der Mitglieder des Finanzausschusses.“ sowie im zweiten Satz des vierten Spiegelstriches das Wort „MandatsträgerInnen“ durch die Wörter „Amts- und Mandatsträger*innenbeiträge auf Landesebene“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="15"><li>Absatz 6 wird wie folgt gefasst:<br>
„(6) Eine Landesversammlung ist unverzüglich auf Verlangen von mindestens 5 % der Mitglieder des Landesverbandes, von drei Kreisverbänden durch entsprechende Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen oder aufgrund von eines mit 2/3-Mehrheit gefassten Beschlusses des Landesvorstandes oder des Landesparteirates einzuberufen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="16"><li>In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „Kreisverbände“ durch die Wörter „Orts- und Kreisverbände“ sowie das Wort „Parteirat“ durch das Wort „Landesparteirat“ und das Wort „KreiskassiererInnen-Konferenz“ durch das Wort „Kreiskassierer*innenkonferenz“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="17"><li>Absatz 8 wird wie folgt gefasst:<br>
„(8) Dringlichkeitsanträge können durch 5 % der Delegierten einer Landesversammlung, den Landesvorstand oder den Landesparteirat gestellt werden. Sie werden behandelt, wenn die Landesversammlung die Dringlichkeit bestätigt. Satzungsänderungen können nicht Gegenstand von Dringlichkeitsanträgen sein.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="18"><li>In Absatz 9 Satz 2 werden die Wörter „postalischen Aufgabe“ durch das Wort „Versendung“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="19"><li>In Absatz 10 wird in Satz 2 die Angabe „7“ durch das Wort „sieben“ und die Bezeichnung „LDK“ durch das Wort „Landesversammlung“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="20"><li>Absatz 11 Satz 1 wird wie folgt gefasst:<br>
„Die Landesversammlungen, sowie alle Veranstaltungen auf Landesebene, sind kinder- und elternfreundlich sowie barrierefrei zu gestalten.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="21"><li><strong>§ 11 wird wie folgt geändert:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="22"><li>In der Überschrift wird das Wort „Vorstand“ durch das Wort „Landesvorstand“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="23"><li>In Absatz 1 wird in Satz 1 wird das Wort „Landesvorstandssprecher*innen“ durch das Wort „Landesvorsitzende“, das Wort „Vorstand“ durch das Wort „Landesvorstand“ und das Wort „der“ durch die Wörter „dem/der“ ersetzt sowie in Satz 2 das Wort „Landesvorstandssprecher*innen“ durch das Wort „Landesvorsitzenden“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="24"><li>Nach dem Absatz unter der Ziffer (1) wird ein neuer Absatz unter der Ziffer
<p>(2) angefügt:</p>
„(2) Die Landesversammlung wählt aus den gewählten Mitgliedern des<br>
Landesvorstandes eine frauenpolitische Sprecherin, eine*n vielfaltpolitische*n<br>
Sprecher*in und eine*n europäische*n und internationale*n Koordinator*in.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="25"><li>In Absatz 4 wird das Wort „Vorstand“ durch das Wort „Landesvorstand“ ersetzt und dem Wortlaut des Absatzes wird folgender Satz 2 angefügt: „Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="26"><li>Absatz 5 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="27"><li>„(5) Der Landesvorstand bestellt den/die Landesgeschäftsführer*in.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="13"><li value="13">§ 12 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="14"><li>In der Überschrift sowie in Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 und in Absatz 6 wird jeweils das Wort „Parteirat“ durch das Wort „Landesparteirat“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="15"><li>In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Sprecher*innen des Landesvorstandes“ durch das Wort „Landesvorsitzenden“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="16"><li>In Absatz 4 Satz 1 wird nach dem Wort „muss“ das Wort „mindestens“ eingefügt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="17"><li>In Absatz 5 Satz 3 und Absatz 2 Satz 1 wird jeweils das Wort „Parteirates“ durch das Wort „Landesparteirates“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="14"><li value="14">§ 13 wird wie folgt geändert</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="15"><li>In der Überschrift werden die Wörter „Grüne Jugend“ durch die Bezeichnung „GRÜNE JUGEND“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="16"><li>In Absatz 3 werden in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ und die Wörter „und zum Parteirat“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="15"><li value="15">§ 14 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="16"><li>In Absatz 1 Satz 1 wird jeweils die Angabe „2“ durch das Wort „zwei“ und das Wort „StellvertreterInnen“ durch das Wort „Stellvertreter*innen“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="17"><li>In Absatz 2 wird die Bezeichnung „Finanz- und Kassenordnung“ durch die Bezeichnung „Kassen- und Finanzordnung“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="16"><li value="16">In § 15 wird in der Überschrift die Bezeichnung „KreiskassiererInnen-Konferenz“ durch die Bezeichnung „Kreiskassierer*innenkonferenz“ sowie im Wortlaut die Bezeichnung „Finanz- und Kassenordnung“ durch die Bezeichnung „Kassen- und Finanzordnung“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="17"><li value="17">Die Überschrift von § 15a wird wie folgt gefasst. „Das Kreisvorständetreffen“.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="18"><li value="18">§ 16 wird wie folgt gefasst:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<strong>§ 16 Kassen- und Finanzordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kassen- und Finanzordnung wird von dem/der Schatzmeister*in unter Beteiligung der Kreiskassierer*innenkonferenz erarbeitet und von der Landesversammlung verabschiedet.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="19"><li value="19">§ 17 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="20"><li>In Absatz 1 wird in Satz 1 das Wort „BeisitzerInnen“ durch das Wort Beisitzer*innen“ sowie in Satz 2 die Wörter „eine/n weiter/n BeisitzerIn“ durch die Wörter „eine*n weitere*n Beisitzer*in“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="21"><li>In Absatz 2 Satz 1 werden nach Nummer 2 die folgenden Nummern 3 bis 5 angefügt:<br>
„3. über die Anfechtung von Wahlen oder Beschlüssen des Landesverbandes zu entscheiden,<br>
4. über die Zulässigkeit von Urabstimmungsinitiativen zu entscheiden,<br>
5. in allen Fällen zu entscheiden, in denen weder eine Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts noch eine Zuständigkeit der Kreisschiedsgerichte gegeben ist bzw. diese nicht ordnungsgemäß besetzt oder nicht gebildet sind.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="22"><li>In Absatz 3 wird die Wörter „Bundesschiedsordnung entsprechend“ durch das Wort „Landesschiedsgerichtsordnung“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="20"><li value="20">§ 18 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="21"><li>In Absatz 1 und Absatz 2 wird jeweils in der Bezeichnung des Landesverbandes das Wort „in“ gestrichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="22"><li>Absatz 6 wird wie folgt gefasst:<br>
„(6) Für Ordnungsmaßnahmen nach den Absätzen 1 bis 4 ist das Landesschiedsgericht zuständig.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="21"><li value="21">§ 19 wird wie folgt geändert:</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="22"><li>In Absatz 1 wird in Satz 1 das Wort „BewerberInnen“ durch das Wort „Bewerber*innen“ ersetzt und dem Wortlaut von Satz 1 folgender Satz 2 angefügt: „Abweichend von Satz 1 kann bei Wahlen der Sprecher*innen von Landesarbeitsgemeinschaften und von Delegierten zu Bundesarbeitsgemeinschaften offen abgestimmt werden, sofern kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.“</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="23"><li>In Absatz 3 wird das Wort „Frauenstatut“ durch das Wort „Bundesfrauenstatut“ ersetzt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="lowerAlpha" start="22"><li value="22">§ 22 wird aufgehoben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>II. Inkrafttreten</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung für Landesversammlungen, der Wahlordnung, der Kassen- und Finanzordnung sowie des Urabstimmungsstatutes und die Landesschiedsgerichtsordnung treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>Eine Synopse der Änderungen findet ihr im <a href="https://wolke.netzbegruenung.de/f/40353925">Wolke-Ordner</a>.</strong></em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Im Allgemeinen</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die 53. Landesversammlung hat durch entsprechenden Beschluss den Landesvorstand aufgefordert, bis zur nächsten Landesversammlung einen neuen Entwurf des Urabstimmungsstatutes vorzulegen, der explizite Regelungen zur Abstimmung über Koalitionsverträge enthält. Zudem hat die Landesversammlung beschlossen, bis auf weiteres keine Onlinelösungen zuzulassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch Vorlage dieses Antrages kommt der Landesvorstand dem Beschluss der Landesversammlung nach und legt, nachdem dies bei der letzten Landesversammlung nicht möglich war, nunmehr – in einem umfassenden Gesamtwerk zur Änderung der Satzung und nahezu aller Ordnungen des Landesverbandes – einen neuen Entwurf des Urabstimmungsstatutes vor. Aufgrund erheblicher Anwendungsprobleme des bisherigen Urabstimmungsstatutes und sprachlicher Unklarheiten im bisherigen Regelungstext wurde dieser dabei grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Unter anderem wurde neben einer klaren Regelung des Abstimmungsverfahrens für Koalitionsverträge, die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einreichung einer Urabstimmungsinitiative getrennt und neu strukturiert sowie die Fristen entsprechend angepasst. Gleichsam wurde eine Regelung zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften getroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zusammenhang mit dieser Überarbeitung des Urabstimmungsstatutes werden weitere umfassende Änderungen notwendig. So sind im Urabstimmungsstatut Regelungen zur Anrufung des Landesschiedsgerichtes enthalten, welche durch die bisher anzuwendende Bundesschiedsgerichtsordnung nicht vollumfängliche Geltung entfalten können. In der Folge wird eine eigenständige Landesschiedsgerichtsordnung vorgeschlagen, die zwar in erheblichen Teilen auf die Verfahrensvorschriften der Bundesschiedsgerichtsordnung verweist und diese somit zur Anwendung bringt, jedoch die notwendigen spezifischen Verfahrensregelungen für den sächsischen Landesverband kodifiziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ebenso wird vorgeschlagen die Satzung zu ändern. Zum einen ist auch hier die Anwendung einer eigenständigen Landesschiedsgerichtsordnung niederzulegen, zum anderen sollen Urabstimmungsinitiativen von Mitgliedern erleichtert werden, indem das notwendige Quorum für deren Einleitung von derzeit 10% auf 5% abgesenkt wird. Dies entspricht dem Quorum für Urabstimmungsinitiativen auf Bundesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus wird die Vorlage dazu genutzt, um eine nicht unerhebliche Zahl weiterer Satzungsänderungen vorzuschlagen. Hierbei handelt es sich um Änderungen, die teilweise seit der letzten größeren Satzungsänderung im Jahr 2016 für kommende Anpassungen in Aussicht gestellt worden oder um jene, die im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung des Satzungsrechtes als notwendig erachtet wurden. So wird insbesondere die Präambel einer maßvollen Modernisierung unterzogen, die Regelung für die „Freie Mitarbeit“ konkretisiert und eine Reihe von Regelungen im Lichte übergeordneter Regularien angepasst. Zugleich wird eine Vielzahl von sprachlichen Anpassungen vorgenommen, um eine möglichst einheitliche Lesart der Satzung zu ermöglichen und unnötige Übergangsvorschriften gestrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anpassung der Satzung in den vorbenannten Punkten wird zudem dafür genutzt, eine Verklarung der Zuständigkeit des Landesschiedsgerichtes in der Satzung vorzunehmen. Diese hatte sich bisher in einer Mischung aus in der Satzung des Landesverbandes klar deklarierten Zuständigkeiten und Zuständigkeiten, die sich lediglich mittelbar aus der Anwendung der Bundessatzung ergeben, hergeleitet. Die klar geregelten Zuständigkeiten werden anschließend auch in der Landesschiedsgerichtsordnung entsprechend konkretisierend untersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Geschäftsordnung für die Landesversammlung mit notwendigen Konkretisierungen hinsichtlich der Anwendung des Bundesfrauenstatutes und der Beseitigung von, mit übergeordneten Bundesrecht, nicht vereinbarer Regelungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ebenso wird die Wahlordnung moderat überarbeitet. Auch hier sind derzeit Regelungen enthalten, die insbesondere mit dem Bundesfrauenstatut nicht vereinbar sind und daher gestrichen werden müssen. Gleiches gilt für überflüssige und bereits ausgelaufene Übergangsbestimmungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht zuletzt erfolgt eine Anpassung der Kassen- und Finanzordnung hinsichtlich der Bestellung sachverständiger Mitglieder im Bundesfinanzrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei wird die vorliegende Satzungsänderung auch dazu genutzt, in allen zu ändernden Ordnungen und Statuten, sowie der Satzung selbst, eine möglichst einheitliche Bezeichnung der Gremien und eine gleichförmige Umsetzung der geschlechtergerechten Schreibweise zu etablieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Im Besonderen</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Nr. I (Satzungsänderung)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 1 (Änderung der Überschrift)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Satzungsänderung wird eine Vereinheitlichung der Bezeichnung des Landesverbandes vorgenommen. Bisher finden sich in der Satzung und den Ordnungen sowohl die Schreibweise „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen“ als auch „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen“. Zur Vereinheitlichung, auch mit anderen Landesverbänden, wird vorgeschlagen, die Landesverbandsbezeichnung durchgehend ohne das Wort „in“ zu statuieren. Diese Zusammensetzung des Parteinamens ist auch bei den Kreisverbänden so üblich. Dieser Vorschlag zieht eine Reihe von Folgeänderungen nach sich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 2 (Änderung der Präambel)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorliegende Satzungsänderung wird zum Anlass genommen, die Präambel sowohl sprachlich als auch moderat inhaltlich an die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Neben den in den Buchstaben b) und d) vorgenommenen Anpassungen der geschlechtergerechten Sprache wird insbesondere im dritten Absatz der Klimaschutz und die Weltoffenheit als Kern bündnisgrüner Politik neu eingefügt. Ebenso wird die Gleichstellung aller Geschlechter, statt wie bisher nur “der Frau“, als Ziel niedergelegt und der Begriff der behinderungsfreundlichen Gesellschaft durch die Beschreibung einer barrierefreien und vielfältigen Gesellschaft ersetzt. Zudem wird im letzten Absatz der Präambel die Regierungsarbeit als eine Möglichkeit zur Durchsetzung politischer Ziele benannt. Nicht zuletzt wird auch hier die Bezeichnung des Landesverbandes durchgehend vereinheitlicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 3 (Änderung in § 1)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagene Änderung vollzieht die Vereinheitlichung der Landesverbandsbezeichnung im entsprechenden Paragraphen der Satzung, welcher den Namen des Landesverbandes kodifiziert, nach (Vgl. auch Begründung zu Nr. 1).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 4 (Änderung in § 2)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Änderung erfolgt eine sprachliche Modifizierung des <em>Abs. 1</em>, die im Wesentlichen den bereits beschriebenen Änderungen in der Präambel (Nr. 2) folgt. Insbesondere tritt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Gleichstellung aller Geschlechter, den Umwelt- und Klimaschutz sowie für die Belange gesellschaftlicher Minderheiten ein. Dies wird in der Aufgabenbeschreibung entsprechend zum Ausdruck gebracht. In <em>Abs. 2</em> wird die Bezeichnung des Landesverbandes entsprechend der vorherigen Änderungen angepasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 5 (Neufassung von § 4)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die vorliegende Änderung wird der Paragraph zur Freien Mitarbeit weitgehend neu gefasst. Zum einen wird die Möglichkeit der Mitarbeit durch sogenannte „Freie Gruppen“ in der Überschrift und im Folgenden gestrichen. Es besteht für diese Art der Freien Mitarbeit keine Notwendigkeit mehr, nicht zuletzt, weil von diesem Instrument in der Vergangenheit kein Gebrauch gemacht wurde und es Mitgliedern institutioneller Gruppierungen überdies jederzeit freisteht, sich als Personen im Wege der Freien Mitarbeit einzubringen. Entsprechend kann auch die Definition „Freier Gruppen“ im bisherigen <em>Abs. 3</em> entfallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 2</em> wird klargestellt, dass die Mitgliedschaft in einer anderen Partei die Freie Mitarbeit bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausschließt. In <em>Abs. 3</em> werden die Rechte Freier Mitarbeiter*innen verklart. Demnach haben Freie Mitarbeiter*innen das Recht, sich an der politischen Arbeit und Diskussion innerhalb der Partei zu beteiligen und somit auch ein Anrecht auf entsprechende, hierfür notwendige, Informationen. Wie diese Rechte im Einzelnen ausgestaltet sind, obliegt den jeweiligen Organen und Gliederungen, die dies im Rahmen ihrer Autonomie entsprechend selbstständig regeln können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch <em>Abs. 4</em> wird Beginn und Ende der Freien Mitarbeit präzisiert. Demnach entscheidet der Vorstand der zuständigen Gebietsebene, auf der die Freie Mitarbeit erfolgen soll, auf Antrag über deren Beginn. Die Beendigung erfolgt entweder durch entsprechende Beendigungserklärung gegenüber dem zuständigen Vorstand oder durch Beschluss desselben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 6 (Änderung in § 5)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die in § 5 vorgenommenen Änderungen sind rein sprachlicher Natur. So wird die Bezeichnung des Parteirates präzisiert und die geschlechtergerechte Schreibweise gleichförmig angepasst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 7 (Änderung in § 6)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorgeschlagene Änderung in <em>Abs. 2</em> ist rein sprachlich-redaktioneller Natur. Mit der Streichung des Absatzes 3 wird die Satzung den tatsächlichen und aktuellen Gegebenheiten im Jahr 2021 angepasst. Die Pflicht zur Auskunft über die Mitarbeit bei Geheimdiensten im Vorfeld von Wahlen durch die jeweiligen Bewerber*innen ist Ausdruck der Verwurzelung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bürgerrechtsbewegung der DDR und somit auch wichtiger Teil der Satzungshistorie. Jedoch bestehen über 30 Jahre nach der friedlichen Revolution nicht unerhebliche Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung. Ihr fehlt es vor allem an notwendiger Bestimmtheit und überdies zunehmend auch an praktischer Relevanz. Bei den Listenaufstellungen der vergangenen Jahre wurde dies weder erfasst noch erfragt. Gleichzeitig hat die Regelung nicht verhindert, dass sich auf den Listen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dennoch Personen befunden haben, die möglicherweis eine solche Mitarbeit hätten offenlegen müssen. Entsprechend wird eine Streichung dieser Regelung vorgeschlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 8 (Änderung in § 7)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorzunehmenden Änderungen sind lediglich sprachlich-redaktioneller Natur. So wird die Bezeichnung des Landesparteirates vereinheitlicht und die Bezeichnung der Kreiskassierer*innenkonferenz der aktuell angewandten geschlechtergerechten Schreibweise angepasst</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 7 (Änderung in § 8)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die vorzunehmenden Änderungen betreffen auch hier weitgehend sprachlich-redaktionelle Bereiche. So wird in <em>Abs. 2 </em>Satz 3 ein überflüssiges Wort gestrichen und in <em>Abs. 5 </em>die korrekte Bezeichnung der GRÜNEN JUGEND Sachsen wiedergegeben. Darüber hinaus wird in <em>Abs. 3 </em>geregelt, dass der Landesverband über die Gründung, bzw. die Anerkennung, von Orts- bzw. Regionalgruppen zu unterrichten ist. Damit soll jederzeitige Klarheit über die nachgeordneten Gliederungen des Landesverbandes erreicht werden. Ebenso wird die Vereinheitlichung der Schreibweise des Landesverbandes umgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr.10. (Änderung in § 9)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Anpassung des Quorums für die Einleitung einer Urabstimmungsinitiative von derzeit 10% auf 5% der Mitglieder des Landesverbandes wird das basisdemokratische Element der Urabstimmung gestärkt. Derzeit ist politisch nicht plausibel vermittelbar, warum die Bundessatzung für entsprechende Initiativen lediglich ein Quorum von 5% der Mitglieder vorsieht und die BÜNDNISGRÜNEN auf Landesebene ebenso dafür eintreten, das Quorum für Volksbegehren und Bürger*innenbegehren auf 5% abzusenken, jedoch für Urabstimmungen innerhalb des eigenen Landesverbandes ein weit höheres Quorum vorsehen. Die innerparteiliche Demokratie sollte hier nicht hinter der eigenen politischen Programmatik zurückbleiben, weshalb eine entsprechende Absenkung zur Stärkung der innerparteilichen Demokratie vorgeschlagen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 11 (Änderung in § 10)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in § 10 betreffen sowohl sprachlich-redaktioneller Anpassungen als auch nicht unerhebliche inhaltliche Nachjustierungen in den Zuständigkeiten und Rechten der Landesversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Änderung in <em>Abs. 1</em> wird zunächst klargestellt, dass mindestens einmal im Jahr eine Landesversammlung stattzufinden hat; eine solche Regelung fehlte bisher in der Satzung. Darüber hinaus wird eindeutig kodifiziert, dass bei der Wahl der Delegierten für die Landesversammlung das Bundesfrauenstatut zwingend in seiner jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist. Die betrifft vor allem die Wahrung der Parität nach § 1 Abs. 1 des Bundesfrauenstatutes in sinngemäßer Anwendung für die Wahl der Delegierten zur Landesversammlung. Die bisherige Satzungsregelung, die sich lediglich auf eine Aufforderung der Kreisverbände zur Wahrung der Parität für Frauen beschränkte, jedoch keine Pflicht hierzu enthielt, ist mit übergeordneten Bundesrecht nicht vereinbar. Vielmehr das Bundesfrauenstatut, als Teil der Satzung des Bundesverbandes, zwingend auch für die Wahl der Delegierten für die Landesversammlung anzuwenden. Mit der Änderung wird dies in der Landessatzung eineindeutig klargestellt. Zudem wird die Vereinheitlichung der Schreibweise des Landesverbandes umgesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in <em>Abs. 2 </em>konkretisiert die Anforderungen an die Ladung einer Landesversammlung. Zum einem wird klargestellt, dass die Einladung auch den Kreisverbänden und der GRÜNEN JUGEND Sachsen zuzustellen ist, damit diese sich mit der Landesversammlung befassen können. Zum anderen wird das bisherige Schriftlichkeitserfordernis bei der Information der Delegierten gestrichen, da dies nicht mehr zeitgemäß ist. Vielmehr erfolgt diese Information bereits jetzt in der Regel per Mail.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 3</em> wird neben der Vereinheitlichung der geschlechtergerechten Schreibweise die Realität nachgezeichnet, dass die Landesversammlung neben der Höhe von Mandatsträger*innenbeiträgen auch die Höhe von Amtsträger*innenbeiträgen festlegen kann. Ebenso wird die gegenwärtige satzungsmäßige Bezeichnung des Landesschiedsgerichtes (an dieser Stelle bisher Schiedskommission genannt) sprachlich korrekt nachvollzogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Abs. 6</em> wird sprachlich komplett neu gefasst. Im Gegensatz zur bisherigen Formulierung, die als Kann-Regelung ausgestaltet war, wird durch die Neufassung zum Ausdruck gebracht, dass eine Landesversammlung auf Verlangen der im Absatz genannten Organe bzw. Gliederungen unverzüglich einzuberufen ist. Damit wird stärker als bisher zum Ausdruck gebracht, dass sie sich hierbei um institutionelle Rechte handelt, deren Gewährung nicht im Ermessen Dritter steht. Es wird zudem das Antragsquorum für die Durchführung von Landesversammlung durch eine qualifizierte Minderheit der Mitglieder auf 5 % reduziert, da das bisherige Erfordernis von 10 % der Mitglieder, auch im Vergleich zu anderen Minderheitenrechten, als unangemessen hoch erscheint.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 7</em> wird neben sprachlich-redaktionellen Anpassungen eine Änderung beim Antragsrecht vorgenommen. Bisher waren Ortsverbände nicht auf der Landesversammlung antragsberechtigt. Mit Blick auf die zunehmende Untergliederung der Kreisverbände scheint es jedoch geboten, auch Ortsverbänden ein Antragsrecht bei der Landesversammlung einzuräumen, um eine lebendige innerparteiliche Demokratie zu gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 8 </em>wird die Regelung zu Dringlichkeitsanträgen sprachlich präzisiert und überdies die Möglichkeit etabliert, dass auch der Landesvorstand und der Landesparteirat berechtigt sind Dringlichkeitsanträge zu stellen. Hintergrund dieser Änderung bildet der Umgang mit dem Sondierungsergebnis im Jahr 2019. Seinerzeit war die Antragsfrist für die entsprechende Landesversammlung bereits verstrichen, wodurch die Bewertung des Sondierungsergebnisses und die Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen nur auf Grundlage eines Dringlichkeitsantrages möglich war. Obwohl nach einem vorherigen Landesversammlungsbeschluss diese Bewertung dem Landesparteirat oblagt, war dieser aufgrund der bestehenden Satzungslage hierzu nicht antragsberechtigt, sodass schlussendlich einzelne Mitglieder des Landesparteirates und Sondierungsteams, die zugleich Delegierte waren, den entsprechenden Antrag unterzeichnen mussten, um die formalen Voraussetzungen der Dringlichkeit zu erfüllen. Eine solche Konstellation soll für die Zukunft vermieden werden, weswegen dem Landesparteirat und dem Landesvorstand eine entsprechende Befugnis zum Stellen von Dringlichkeitsanträgen eingeräumt wird. Dies scheint auch mit Blick auf die Bewertung aktueller Themenlagen im Vorfeld einer Landesversammlung zweckmäßig. Die Bewertung, ob ein Dringlichkeitsantrag schlussendlich behandelt wird, obliegt weiterhin in allen Fällen der Entscheidung der Landesversammlung durch Mehrheitsbeschluss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 9</em> wird die Realität bei der Aussendung von Unterlagen die Landesversammlung nachgezeichnet. Diese werden in der Regel per Mail zugesandt, deshalb keine postalische Aufgabe mehr erfolgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in <em>Abs. 10 und Abs. 11</em> sind sprachlich-redaktioneller Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 12 (Änderung in § 11)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sowohl in der Überschrift als auch im weiteren Wortlaut der Absätze wird die Bezeichnung des Landesvorstandes vereinheitlicht. Darüber hinaus wird in <em>Abs. 1 </em>die Bezeichnung der Landesvorstandssprecher*innen in Landesvorsitzende abgeändert. Diese Änderung entspricht weitgehend der jüngeren Entwicklung innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. So firmieren beispielsweise die entsprechenden Vorstandsmitglieder auf Bundesebene ebenfalls als Bundesvorsitzende. Durch die Änderung der Bezeichnung soll zum einen ein weitgehend einheitlicher Gleichklang der Ämterbezeichnungen hauptamtlicher Vorstandsmitglieder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht werden und zum anderen das bestehende Verwechslungspotenzial mit den Pressesprecher*innen der Partei reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zudem wird durch die Änderung in <em>Abs. 4</em> in der Satzung eine Regelung eingefügt, die zukünftig innerhalb des Landesvorstandes konkrete Beauftragte bzw. Sprecher*innen vorsieht. Nach der vorgeschlagenen Regelung ist aus den Reihen des Landesvorstandes mindestens eine bzw. ein Sprecher*in für Europa und Internationales sowie eine bzw. ein Sprecher*in für Vielfalt zu bestimmen. Auch hier wird sich weitgehend an der entsprechenden Ausprägung von (Fach)Zuständigkeiten innerhalb des Bundesvorstandes orientiert. Dabei ist insbesondere die Ausbringung eines entsprechenden Amtes der Sprecher*in für Vielfalt als Ausdruck der permanenten Bedeutung dieser Aufgabe innerhalb und außerhalb unserer Partei zu sehen. Die Ausbringung eines bzw. einer Sprecher*in für Europa und Internationales steht im Zusammenhang mit der bestehenden und zu vertiefenden Vernetzung mit unseren Nachbarstaaten. Die Entscheidung, wer diese Funktionen wahrnimmt, obliegt dem Landesvorstand durch entsprechenden Beschluss. Die Möglichkeit weitere Sprecher*innen oder Beauftragte für besondere Bereiche zu ernennen, soll ermöglichen, dass aktuelle Aufgaben bzw. Themen entsprechend durch Zuständigkeiten nachgezeichnet werden können. Als Folgeänderung wird die bisherige Pflicht des Landesvorstandes zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung aus systematischen Gründen in <em>Abs. 3</em> verschoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die weiteren Änderungen sind lediglich sprachlich-redaktioneller Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 13 (Änderung in § 12)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderungen in § 12 sind fast ausschließlich sprachlich-redaktioneller Natur. Sie vollziehen die Vereinheitlichung der Bezeichnung des Landesparteirates und die Änderung der Bezeichnung der Landesvorstandssprecher*innen in Landesvorsitzende nach. Zudem wir eine sprachliche Ungenauigkeit bei der Quotierung des Landesparteirates korrigiert. Entsprechend der üblichen Quotierungsregelungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss dieser „mindestens“ zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 14 (Änderung in § 13)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der der Änderung in § 13 wird zunächst die Bezeichnung der GRÜNEN JUGEND vereinheitlicht und darüber hinaus ein Rudiment vorheriger Satzungsänderungen beseitigt. Die in <em>Abs. 3</em> niedergelegte Formulierung, dass die GRÜNE JUGEND Delegierte zum Landesparteirat entsendet, entspricht nicht der tatsächlichen Satzungslage. Vielmehr ist die GRÜNE JUGEND vorschlagsberechtigt für die Wahlen zum Landesparteirat, was jedoch bereits in § 12 entsprechend zum Ausdruck gebracht wird. Unter einer Delegierung wird parteienrechtlich eine Entsendung in ein Gremium durch eine entsendungsberechtigte Stelle verstanden. Genau dies ist aber hier nicht der Fall. Vielmehr bedarf ein Vorschlag der GRÜNEN JUGEND Sachsen für den Landesparteirat einer Bestätigung durch Wahl der Landesversammlung. Entsprechend ist der Halbsatz zu streichen. Die weitere Änderung betrifft den Nachvollzug der Vereinheitlichung der Bezeichnung des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 15 (Änderung in § 14), Nr. 16 (Änderung in § 15), Nr. 17 (Änderung in § 15a) und Nr. 18 (Änderung von § 16)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderungen in den §§ 14, 15, 15a und 16 sind lediglich sprachlich-redaktioneller Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 19 (Änderung in § 17)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderungen der Satzungsregelungen zum Landesschiedsgericht sind notwendige Folgeänderungen des neuen Urabstimmungsstatutes und der Statuierung einer eigenständigen Landesschiedsgerichtsordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 2</em> wird durch die Einfügung der Nr. 4 dem Landesschiedsgericht als zusätzliche neue Aufgabe die Entscheidung über die Zulässigkeit von Urabstimmungsinitiativen zugewiesen, welche in § 4 des Urabstimmungsstatutes und in § 3 Abs. 1 Satz 1 lit. d) und e) der LandesSchiedsGO niedergelegt wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Einfügung von Nr. 3 kodifiziert klarstellend eine bisherige implizite Zuständigkeit des Landesschiedsgerichtes. Die Zuständigkeit für die Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen war auch bisher schon aus der Pflicht der Klärung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Organen gegeben. Im Sinne der Rechtsanwender*innenfreundlichkeit wird der Punkt aber in die Liste der Regelzuständigkeiten aufgenommen, um entsprechenden Irritationen vorzubeugen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Überdies wird mit der Einfügung von Nr. 5 die Auffangzuständigkeit der Bundessatzung übernommen, wonach die Landesschiedsgerichte für alle Verfahren zuständig sind, die nicht explizit anderen Schiedsgerichtsbarkeiten zugewiesen sind, oder dies für jene Fälle geregelt wird, in denen Kreisschiedsgerichte, deren Bildung die Landessatzung grundsätzlich zulässt, nicht existieren oder nicht ordnungsgemäß besetzt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in <em>Abs. 3</em> ermöglicht der Landesversammlung eine eigene Landesschiedsgerichtsordnung zu beschließen, welche die zugewiesenen Spezialverfahren regelt. Durch die Änderung wird auch der sprachliche Lapsus der fehlerhaften Bezeichnung der Bundesschiedsgerichtsordnung als „Bundesschiedsordnung“ korrigiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderungen in <em>Abs. 1 </em>sind sprachlich-redaktioneller Natur und dienen der Umsetzung der aktuell angewandten geschlechtergerechten Schreibweise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 20 (Änderung in § 18)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die hier vorgenommene Anpassung nimmt eine grundlegende Regelung in der Landesschiedsgerichtsordnung zur Präzisierung des Instanzenzuges bei Schiedsgerichtsverfahren durch entsprechende Regelung in der Satzung vorweg. Durch die Änderung in <em>Abs. 6</em> wird die erstinstanzliche Zuständigkeit für Parteiordnungsverfahren gegen Mitglieder ebenfalls dem Landesschiedsgericht übertragen. Damit wird sichergestellt, dass insbesondere die Parteiordnungsverfahren gegen Mitglieder nicht durch die Schiedsgerichte jenes Kreisverbandes geführt werden, in welchem die Person Mitglied ist. Damit soll die Objektivität des Verfahrens umfassend gewährleistet werden und zudem die Professionalität durch die Bündelung der Verfahren beim Landesschiedsgericht gesichert werden. In der Praxis spielt diese Neuzuweisung derzeit allerdings keine Rolle, da in Sachsen keine Kreisschiedsgerichte gebildet sind und somit grundsätzlich die Zuständigkeit für alle Schiedsgerichtsverfahren erstinstanzlich beim Landesschiedsgericht liegt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sofern ein Kreisverband in Sachsen ein Kreisschiedsgericht bilden sollte, bliebe dieses, fernab der vorgenannten Ordnungsmaßnahmen, für sämtliche Streitigkeiten zwischen Organen oder Mitgliedern und Organen des Kreisverbandes, sowie für die Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen auf Ebene des Kreisverbandes, bzw. nachgeordneter Gliederungen, zuständig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in den <em>Abs. 1</em> und <em>Abs. 2</em> dient der Vereinheitlichung der Bezeichnung des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 21 (Änderung in § 19)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Neben sprachlich-redaktionellen Änderungen innerhalb des Paragraphen wird in <em>Abs. 1</em> eine abweichende Möglichkeit von der Pflicht zur geheimen Durchführung von Wahlen für einen eng umgrenzten Bereich geschaffen. Für die Wahl von Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften und die Wahl von Delegierten für die Bundesarbeitsgemeinschaften durch die Landesarbeitsgemeinschaft soll es ermöglicht werden, die jeweilige Wahlentscheidung durch offene Abstimmung herbeiführen zu können, sofern kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht. Damit soll eine, von vielen Landesarbeitsgemeinschaft gewünschte, Verfahrensvereinfachung umgesetzt werden, um die praktische Handhabung innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaften zu verbessern. Da es sich hierbei um eine Ausnahme vom Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl handelt, muss diese zwingend eine entsprechende satzungsrechtliche Grundierung erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Änderung in <em>Abs. 3</em> ist sprachlich-redaktioneller Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu Nr. 22 (Aufhebung § 22)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der bisherige § 22 der Satzung regelt Übergangsbestimmungen aufgrund der letzten großen Satzungsänderung im Jahr 2016. Die entsprechenden Übergangsbestimmungen wurden angewandt und haben keine Relevanz mehr. Entsprechend ist der Paragraph komplett aufzuheben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Nr. II. Inkrafttreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Inkrafttreten wird in der üblichen Ausformung geregelt, so dass sämtliche Änderungen bzw. neue Statuten mit sofortiger Wirkung nach ihrem Beschluss in Kraft treten. Dies bedeutet auch, dass alle Wahlen auf der 55. Landesversammlung nach den neuen Regelungen stattfinden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 May 2022 12:58:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>U1NEU: Beschluss zur Änderung des Urabstimmungsstatutes</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/antrag-zur-anderung-des-urabstimmungsstatutes-14490</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 30.03.2022)</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/antrag-zur-anderung-des-urabstimmungsstatutes-14490</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Die Landesversammlung möge beschließen:</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>I. Das Urabstimmungsstatut wie folgt neu zu fassen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>„Urabstimmungsstatut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 </strong><strong>Einreichung eines Urabstimmungsbegehrens</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Ein Antrag zur Durchführung einer Urabstimmung (Urabstimmungsbegehren) muss einen Antragstext sowie die Anschrift von zwei Vertrauenspersonen beinhalten. Er ist beim Landesvorstand einzureichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Wird ein Antrag zur Durchführung einer Urabstimmung durch Kreisverbände gestellt, so sind dem Antrag zusätzlich die dokumentierten Beschlüsse der Kreisverbände zur Einleitung einer entsprechenden Urabstimmung beizufügen. Die Beschlüsse dürfen nicht länger als drei Monate zurückliegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Wird ein Antrag zur Durchführung einer Urabstimmung durch Mitglieder gestellt, ist dem Antrag zusätzlich die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften nach § 2 beizufügen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Beschließt die Landesversammlung die Durchführung einer Urabstimmung, bedarf es keiner Einreichung beim Landesvorstand. Im entsprechenden Antrag an die Landesversammlung sind die Vertrauenspersonen anzugeben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 </strong><strong>Sammlung von Unterstützungsunterschriften bei Begehren von Mitgliedern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen ist berechtigt Unterstützungsunterschriften für ein Urabstimmungsbegehren zu sammeln. Das notwendige Quorum beträgt 5% der Mitglieder des Landesverbands.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Maßgeblich für die Berechnung des 5-Prozent-Quorums ist die Zahl der Mitglieder zum 31.12. des Vorjahres.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Die Sammlung von Unterstützungsunterschriften für ein Urabstimmungsbegehren ist vor deren Beginn dem Landesvorstand schriftlich unter Angabe des Antragstextes und der Vertrauenspersonen anzuzeigen. Der Landesvorstand informiert die Mitglieder über die entsprechende Sammlung von Unterstützungsunterschriften in den regelmäßigen digitalen Publikationen des Landesverbands. Er informiert die Vertrauenspersonen über die Zahl der notwendigen Unterstützer*innen zum Erreichen des Quorums.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Für die Gültigkeit einer Unterstützungsunterschrift bedarf es der Angabe von Name, Anschrift und Kreisverband des jeweiligen Mitgliedes, welches das Urabstimmungsbegehren unterstützt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Der Antrag zur Durchführung der Urabstimmung nach § 1 Abs. 3 muss spätestens 21 Tage nach der Anzeige der Unterschriftensammlung beim Landesvorstand eingereicht werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 </strong><strong>Antragstext und Abstimmungsfrage</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Der Antragstext muss eine einfach verständliche Abstimmungsfrage beinhalten, die mit Ja, Nein oder Enthaltung beantwortet werden kann, sie kann auf die Annahme eines beigefügten Beschlussvorschlages abzielen. Suggestivfragen sind unzulässig. Dem Antragstext kann eine Begründung beigefügt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Ein Urabstimmungsbegehren ist unzulässig, wenn der Antragstext eine Abstimmung über nach § 9 Abs. 3 der Satzung von der Urabstimmung ausgenommene Entscheidungen begehrt oder der Beschluss gegen die Satzung des Landesverbandes verstoßen würde.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 </strong><strong>Prüfung des Urabstimmungsbegehrens</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Nach Einreichung des Urabstimmungsbegehrens hat der Landesvorstand innerhalb einer Woche die Zulässigkeit sowie im Falle des § 1 Abs. 3 die Gültigkeit der abgegebenen Unterstützungsunterschriften zu prüfen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Hält der Landesvorstand den Antragstext eines Urabstimmungsbegehrens für unzulässig, so legt er dieses unverzüglich dem Landesschiedsgericht zur Entscheidung vor. Er hat die Unzulässigkeit zu begründen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Hat ein Urabstimmungsbegehren nicht die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften oder die notwendige Zahl an unterstützenden Kreisverbänden erreicht, so weist der Landesvorstand dieses als unzulässig zurück und teilt dies den Vertrauenspersonen unverzüglich nach Abschluss der Prüfung mit. Gegen die Entscheidung des Landesvorstandes können die Vertrauenspersonen innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde beim Landesschiedsgericht einreichen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Hält der Landesvorstand ein Urabstimmungsbegehren für zulässig, so hat er die bevorstehende Urabstimmung innerhalb einer Woche parteiöffentlich bekannt zu machen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 </strong><strong>Durchführung der Urabstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Zur Durchführung einer Urabstimmung ist in der Landesgeschäftsstelle ein Urabstimmungsbüro einzurichten, welches für den organisatorischen Ablauf der Urabstimmung und die Auszählung der abgegebenen Stimmen zuständig ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Die Urabstimmungsunterlagen sind spätestens drei Wochen nach der abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Urabstimmungsbegehrens an alle stimmberechtigten Mitglieder zu versenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Der Landesvorstand hat einen Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder einer Urabstimmung festzulegen. Dieser muss mindestens zwei Wochen vor Versendung der Urabstimmungsunterlagen liegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Die zu versendenden Urabstimmungsunterlagen müssen ein Abstimmungsformular, den Antragstext, einen Umschlag für das Abstimmungsformular, ein Formular für eine eidesstattliche Erklärung sowie einen Abstimmungsbrief enthalten. Darüber hinaus ist ein Merkblatt beizufügen, in welchem das Abstimmungsverfahren erklärt ist.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="5"><li>Zur Teilnahme an der Urabstimmung ist die Frage auf dem Abstimmungsformular mit Ja oder Nein oder Enthaltung zu beantworten. Das Abstimmungsformular ist in den dafür bezeichneten Umschlag einzulegen und zu verschließen. Auf der eidesstattlichen Erklärung ist zu bestätigen, dass das die abstimmende Person zum Zeitpunkt der Unterschrift Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen ist und das Abstimmungsformular eigenhändig gekennzeichnet hat. Der verschlossene Umschlag mit dem Abstimmungsformular und die eidesstattliche Erklärung sind zusammen in den Abstimmungsbrief einzulegen, zu verschließen und an das Urabstimmungsbüro zurückzusenden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="6"><li>Einsendeschluss für die Abstimmungsbriefe ist der 15. Tag nach Aussendung der Urabstimmungsunterlagen. Maßgeblich hierfür ist der Poststempel des Abstimmungsbriefes. Der Brief kann auch persönlich im Urabstimmungsbüro abgegeben werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 </strong><strong>Auszählung der Urabstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Die Urabstimmung ist vom 2. bis zum 4. Werktag nach dem festgelegten Einsendeschluss auszuzählen. Die Auszählung durch das Urabstimmungsbüro ist mitgliederöffentlich.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Zur Feststellung des Ergebnisses werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und zunächst die eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese gültig, wird der Umschlag mit dem Abstimmungsformular von der eidesstattlichen Erklärung getrennt. Anschließend werden die Umschläge mit den Abstimmungsformularen geöffnet und ausgezählt. Bei der Auszählung ist folgendes festzustellen:
<ol class="lowerAlpha"><li>die Zahl der versandten Urabstimmungsunterlagen,</li><li>die Zahl der zurückgesendeten Abstimmungsbriefe,</li><li>die Zahl der zum Auszählungszeitpunkt fristgerecht zurückgesendeten Abstimmungsbriefe,</li><li>die Zahl der zurückgewiesenen Abstimmungsbriefe,</li><li>die Zahl der abgegebenen Abstimmungsbriefe,</li><li>die Zahl der auf die Urabstimmungsfrage entfallenen Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungs-Stimmen,</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Abstimmungsbriefe ohne unterschriebene eidesstattliche Erklärung sowie solche, die nach Ablauf des Einsendeschlusses eingehen, sind ungültig. Ein Abstimmungsformular ist ungültig, wenn:
<ol class="lowerAlpha"><li>der Umschlag für das Abstimmungsformular nicht verschlossen ist,</li><li>die Identität der/des Abstimmenden auf dem Abstimmungsformular erkennbar ist,</li><li>der Wille der/des Abstimmenden nicht eindeutig erkennbar ist.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 </strong><strong>Abstimmungsverfahren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Ein Urabstimmungsantrag gilt als angenommen, wenn auf ihn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen entfallen. Satzungsänderungsanträge gelten als angenommen, wenn mindestens 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lauten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Bei einer Urabstimmung kann über mehrere Urabstimmungsanträge gemeinsam abgestimmt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Stehen zwei oder mehr Abstimmungsfragen zum selben Gegenstand zur Entscheidung, ist über jede Abstimmungsfrage einzeln mit Ja oder Nein oder Enthaltung abzustimmen. Erhält dabei mehr als ein Urabstimmungsantrag die notwendige Mehrheit, so gilt jener Urabstimmungsantrag als angenommen, der die meisten Ja-Stimmen erhält.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 </strong><strong>Veröffentlichung des Urabstimmungsergebnisses</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand gibt das Ergebnis einer Urabstimmung unverzüglich nach Feststellung des Ergebnisses der Mitgliedschaft bekannt und veröffentlicht dieses.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 </strong><strong> Abweichende Regelungen für Urabstimmungen über Koalitionsverträge</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="1"><li>Sofern die Landesversammlung mit dem Beschluss über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen die spätere Durchführung einer Urabstimmung über einen Koalitionsvertrag einer sächsischen Staatsregierung mit Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, beschließt, gelten abweichend von § 5 die verkürzten Fristen nach den Absätzen 2 bis 4; § 4 findet keine Anwendung. Im Beschluss der Landesversammlung ist die Abstimmungsfrage festzulegen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="2"><li>Der Koalitionsvertrag ist den Mitgliedern unverzüglich nach seiner Veröffentlichung zur Kenntnis zu geben. Die Urabstimmungsunterlagen werden am 14. Tag nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages an die stimmberechtigten Mitglieder versendet. Auf die Beifügung des Koalitionsvertrages in Papierform kann verzichtet werden, sofern dieser für die Mitglieder jederzeit digital abrufbar zur Verfügung steht und darauf in der Aussendung hingewiesen wird.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="3"><li>Stichtag für die Feststellung der Stimmberechtigung ist der 7. Tag nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrages.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol class="decimalCircle" start="4"><li>Einsendeschluss für die Abstimmungsbriefe ist der 7. Tag nach Aussendung der Urabstimmungsunterlagen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 </strong><strong>Schlussbestimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Urabstimmungsunterlagen können drei Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses vernichtet werden, sofern die Auszählung und das Ergebnis in geeigneter Form dokumentiert wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>II. Inkrafttreten</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung für Landesversammlungen, der Wahlordnung, der Kassen- und Finanzordnung sowie des Urabstimmungsstatutes und die Landesschiedsgerichtsordnung treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Begründung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline">Im Allgemeinen</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die 53. Landesversammlung hat durch entsprechenden Beschluss den Landesvorstand aufgefordert, bis zur nächsten Landesversammlung einen neuen Entwurf des Urabstimmungsstatutes vorzulegen, der explizite Regelungen zur Abstimmung über Koalitionsverträge enthält. Zudem hat die Landesversammlung beschlossen, bis auf weiteres keine Onlinelösungen zuzulassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch Vorlage dieses Antrages kommt der Landesvorstand dem Beschluss der Landesversammlung nach und legt, nachdem dies bei der letzten Landesversammlung nicht möglich war, nunmehr – in einem umfassenden Gesamtwerk zur Änderung der Satzung und nahezu aller Ordnungen des Landesverbandes – einen neuen Entwurf des Urabstimmungsstatutes vor. Aufgrund erheblicher Anwendungsprobleme des bisherigen Urabstimmungsstatutes und sprachlicher Unklarheiten im bisherigen Regelungstext wurde dieser dabei grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Unter anderem wurde neben einer klaren Regelung des Abstimmungsverfahrens für Koalitionsverträge, die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Einreichung einer Urabstimmungsinitiative getrennt und neu strukturiert sowie die Fristen entsprechend angepasst. Gleichsam wurde eine Regelung zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften getroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zusammenhang mit dieser Überarbeitung des Urabstimmungsstatutes werden weitere umfassende Änderungen notwendig. So sind im Urabstimmungsstatut Regelungen zur Anrufung des Landesschiedsgerichtes enthalten, welche durch die bisher anzuwendende Bundesschiedsgerichtsordnung nicht vollumfängliche Geltung entfalten können. In der Folge wird eine eigenständige Landesschiedsgerichtsordnung vorgeschlagen, die zwar in erheblichen Teilen auf die Verfahrensvorschriften der Bundesschiedsgerichtsordnung verweist und diese somit zur Anwendung bringt, jedoch die notwendigen spezifischen Verfahrensregelungen für den sächsischen Landesverband kodifiziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ebenso wird vorgeschlagen die Satzung zu ändern. Zum einen ist auch hier die Anwendung einer eigenständigen Landesschiedsgerichtsordnung niederzulegen, zum anderen sollen Urabstimmungsinitiativen von Mitgliedern erleichtert werden, indem das notwendige Quorum für deren Einleitung von derzeit 10% auf 5% abgesenkt wird. Dies entspricht dem Quorum für Urabstimmungsinitiativen auf Bundesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus wird die Vorlage dazu genutzt, um eine nicht unerhebliche Zahl weiterer Satzungsänderungen vorzuschlagen. Hierbei handelt es sich um Änderungen, die teilweise seit der letzten größeren Satzungsänderung im Jahr 2016 für kommende Anpassungen in Aussicht gestellt worden oder um jene, die im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung des Satzungsrechtes als notwendig erachtet wurden. So wird insbesondere die Präambel einer maßvollen Modernisierung unterzogen, die Regelung für die „Freie Mitarbeit“ konkretisiert und eine Reihe von Regelungen im Lichte übergeordneter Regularien angepasst. Zugleich wird eine Vielzahl von sprachlichen Anpassungen vorgenommen, um eine möglichst einheitliche Lesart der Satzung zu ermöglichen und unnötige Übergangsvorschriften gestrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anpassung der Satzung in den vorbenannten Punkten wird zudem dafür genutzt, eine Verklarung der Zuständigkeit des Landesschiedsgerichtes in der Satzung vorzunehmen. Diese hatte sich bisher in einer Mischung aus in der Satzung des Landesverbandes klar deklarierten Zuständigkeiten und Zuständigkeiten, die sich lediglich mittelbar aus der Anwendung der Bundessatzung ergeben, hergeleitet. Die klar geregelten Zuständigkeiten werden anschließend auch in der Landesschiedsgerichtsordnung entsprechend konkretisierend untersetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Geschäftsordnung für die Landesversammlung mit notwendigen Konkretisierungen hinsichtlich der Anwendung des Bundesfrauenstatutes und der Beseitigung von, mit übergeordneten Bundesrecht, nicht vereinbarer Regelungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ebenso wird die Wahlordnung moderat überarbeitet. Auch hier sind derzeit Regelungen enthalten, die insbesondere mit dem Bundesfrauenstatut nicht vereinbar sind und daher gestrichen werden müssen. Gleiches gilt für überflüssige und bereits ausgelaufene Übergangsbestimmungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nicht zuletzt erfolgt eine Anpassung der Kassen- und Finanzordnung hinsichtlich der Bestellung sachverständiger Mitglieder im Bundesfinanzrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei wird die vorliegende Satzungsänderung auch dazu genutzt, in allen zu ändernden Ordnungen und Statuten, sowie der Satzung selbst, eine möglichst einheitliche Bezeichnung der Gremien und eine gleichförmige Umsetzung der geschlechtergerechten Schreibweise zu etablieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>I. Neufassung Urabstimmungsstatut</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 1 (Einreichung eines Urabstimmungsbegehrens)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In § 1 werden die Grundlagen für die Einreichung eines Urabstimmungsbegehrens geregelt. Hierzu wird in <em>Abs. 1</em> zunächst definiert, dass unter einem Urabstimmungsbegehren ein Antrag zur Durchführung einer Urabstimmung zu verstehen ist, welcher ein Antragstext enthält sowie die Anschrift von zwei Vertrauenspersonen. Den Vertrauenspersonen kommt im weiteren Verfahren insbesondere die Stellung zu, verbindliche Erklärungen zu einem Urabstimmungsantrag abzugeben. Ebenso wird klargestellt, dass ein Urabstimmungsbegehren grundsätzlich beim Landesvorstand einzureichen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den nachfolgenden Absätzen werden die unterschiedlichen Verfahrensanforderungen an ein Urabstimmungsbegehren dargestellt. Für den Fall, dass ein Urabstimmungsbegehren durch Kreisverbände initiiert wird, wird klargestellt, dass neben dem Antrag zusätzlich die jeweiligen, dies initiierenden, Beschlüsse, der Kreisverbände einzureichen sind und die Beschlüsse nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen (<em>Abs. 2</em>). Mit der Aufnahme einer entsprechenden Verfristungsregelung wird die hinreichende Aktualität des jeweiligen Urabstimmungsbegehrens gesichert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sofern ein Urabstimmungsbegehren durch Mitglieder initiiert wird, ist dem entsprechenden Antrag zusätzlich die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften beizufügen (<em>Abs. 3</em>). Ebenso wird klargestellt, dass für den Fall, dass die Landesversammlung die Durchführung einer Urabstimmung beschließt es keiner gesonderten Einreichung beim Landesvorstand bedarf. Der Beschluss einer Landesversammlung gilt gemeinhin als konstitutiv für das Handeln des Landesvorstandes, weshalb dies entbehrlich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 2 (Sammlung von Unterstützungsunterschriften bei Begehren von Mitgliedern)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der § 2 stellt auf die Variante des Urabstimmungsbegehrens ab, bei der Unterstützungsunterschriften durch Mitglieder gesammelt werden und trifft hierzu die notwendigen Regelungen über die Sammlung von Unterstützungsunterschriften und die Anforderungen an selbige. So wird in <em>Abs. 1 </em>zunächst klargestellt, dass jedes Mitglied des Landesverbandes berechtigt ist Unterstützungsunterschriften für ein Urabstimmungsbegehren zu sammeln. Die Sammlung ist nach <em>Abs. 2</em> vor Beginn dem Landesvorstand schriftlich unter Angabe des Antragstextes und der Vertrauenspersonen anzuzeigen. Damit wird abgesichert, dass durch den Landesvorstand zum einen die formalen Erfordernisse überprüft werden können und zum anderen die Mitglieder in einem geordneten Verfahren über die Urabstimmung informiert werden können, wie es weiterhin im entsprechenden Absatz geregelt wird. Die Informationspflicht gegenüber den Vertrauenspersonen über die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften stellt dabei eine wichtige Rückversicherung für die Vertrauenspersonen dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 3</em> wird geregelt, welche Anforderungen an Unterstützungsunterschriften zu stellen sind. Demnach bedarf es für eine rechtsgültige Unterstützungsunterschrift der Angabe von Name, Anschrift und des Kreisverbandes des jeweiligen unterstützenden Mitglieds. Eine digitale Leistung der Unterstützungsunterschriften ist nicht vorgesehen, da dies dem Beschluss der 53. Landesversammlung widersprechen würde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zuletzt regelt <em>Abs. 4</em> eine Frist für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften. Damit soll gewährleistet werden, dass das jeweilige Anliegen eine hinreichende Aktualität besitzt, unterzeichnende Mitglieder sich auch bei Einreichung noch mit dem Anliegen identifizieren und eine Sammlung von Unterstützungsunterschriften ins unendliche unterbunden wird. Die Frist knüpft an der förmlichen Anzeige der Sammlung von Unterstützungsunterschriften nach <em>Abs. 2</em> an. Dies schließt nicht aus, dass bereits (weit) im Vorfeld für entsprechende Urabstimmungsbegehren geworben werden kann und die Sammlung erst bei hinreichender Bekanntheit des Anliegens begonnen wird. Die Frist ist überdies mit 21 Tagen hinreichend lang bemessen. Da im Gegenzug das Quorum für die Urabstimmung halbiert wird, ist die entsprechende Einschränkung der Sammlungszeit verhältnismäßig und praktikabel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 3 (Antragstext und Abstimmungsfrage)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Wortlaut des § 3 gibt die wesentlichen Anforderungen der Satzung an die Urabstimmungsfrage wieder. So wird in <em>Abs. 1</em> geregelt, dass die Frage mit Ja, Nein oder Enthaltung beantwortet werden können muss, die Frage verständlich sein muss und Suggestivfragen unzulässig sind. Eher klarstellenden Charakter haben indes die Regelungen, dass dem Antragstext eine Begründung beigefügt werden kann (wie bei jedem Antrag an die Landesversammlung) und die Abstimmungsfrage auf die Annahme eines beigefügten Beschlussvorschlages abzielen kann. Diese Klarstellung ist notwendig, um zum Ausdruck zu bringen, dass auch klassische Anträge mittels Urabstimmung abgestimmt werden können. In diesem Fall würde die Urabstimmungsfrage lauten: „Stimmst Du der beiliegenden Beschlussvorlage zu?“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 2</em> wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Urabstimmungsbegehren unzulässig ist. Dies trifft zu, wenn es sich um ein Urabstimmungsbegehren handelt, das Entscheidungen über Haushaltsfragen zum Inhalt hat oder Wahlen nach wahlgesetzlichen Bestimmungen oder der Satzung ersetzen will. Überdies wird klargestellt, dass ein Urabstimmungsbegehren unzulässig ist, sofern der Beschluss mit der Satzung des Landesverbandes unvereinbar wäre.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 4 (Prüfung des Urabstimmungsbegehrens)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um sicherzustellen, dass ein durch Urabstimmung herbeigeführter Beschluss rechtlich zulässig ist, erfolgt nach Einreichung des Urabstimmungsbegehrens eine Prüfung der formellen und materiellen Zulässigkeit sowie bei Urabstimmungsbegehren von Mitgliedern die Gültigkeit der eingereichten Unterstützungsunterschriften (<em>Abs. 1</em>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die entsprechende Prüfung erfolgt durch den Landesvorstand. Hat der Landesvorstand rechtliche Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit des Antragstextes eines Urabstimmungsbegehrens, so hat er selbst keine unmittelbare Verwerfungskompetenz, sondern hat aufgrund der Bedeutung der Entscheidung das Landesschiedsgericht dazu anzurufen (<em>Abs. 2</em>). Anders ist dies bei der formellen Zurückweisung eines Urabstimmungsbegehrens aufgrund des Nichterreichens der notwendigen Zahl an Unterstützungsunterschriften gelagert. Da es sich hier lediglich um eine formelle Prüfung handelt, kann der Landesvorstand entsprechende Urabstimmungsbegehren, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, unmittelbar zurückweisen (<em>Abs. 3</em>). Gleiches gilt für Urabstimmungsbegehren der Kreisverbände, sofern diese nicht von einer hinreichenden Zahl von Gliederung unterstützt werden. In diesen Fällen ist sodann eine unmittelbare Beschwerde zum Landesschiedsgericht möglich. Diese muss binnen sieben Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Landesvorstandes eingereicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schlussendlich wird in <em>Abs. 4</em> die Frist geregelt, in welcher der Landesvorstand zulässige Urabstimmungsbegehren, und somit eine bevorstehende Urabstimmung, gegenüber der Mitgliedschaft bekannt zu machen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 5 (Durchführung der Urabstimmung)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In § 5 werden die Modalitäten zur konkreten Durchführung einer Urabstimmung nach einem erfolgreichen Urabstimmungsbegehren geregelt. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Urabstimmungsbüros in der Landesgeschäftsstelle, welches für den Ablauf der Urabstimmung und die spätere Auszählung der abgegebenen Stimmen zuständig ist (<em>Abs. 1</em>). In <em>Abs. 2 </em>wird die Frist geregelt, in der die Urabstimmungsunterlagen zu versenden sind. Diese knüpft an die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Urabstimmungsbegehrens an. Dies kann entweder die Entscheidung des Landesvorstandes über die Zulässigkeit sein oder die abschließende schiedsgerichtliche Entscheidung. Die angegebene Frist von drei Wochen ermöglicht die hinreichende organisatorische Vorbereitung in der Landesgeschäftsstelle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Um sicherzustellen, dass bei einer Urabstimmung auch neue Mitglieder sich ausreichend mit dem Gegenstand der Urabstimmung beschäftigen können, muss durch den Landesvorstand ein Stichtag für die Ermittlung der stimmberechtigten Mitglieder für die Urabstimmung festgelegt werden. Dieser muss nach <em>Abs. 3</em> mindestens zwei Wochen vor der Versendung der Urabstimmungsunterlagen liegen und stellt eine Ausschlussfrist für die Beteiligung an der Urabstimmung dar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <em>Absätze 4 und 5</em> kodifizieren das tatsächliche Abstimmungsverfahren und die Anforderungen an die Urabstimmungsunterlagen in üblicher Art und Weise. So bestehen die Urabstimmungsunterlagen aus ein Abstimmungsformular, dem Antragstext, einem Umschlag für das Abstimmungsformular, ein Formular für eine eidesstattliche Erklärung und dem Abstimmungsbrief. Ebenso ist ein Merkblatt beizulegen, welches erläutert, wie die Stimmabgabe bei der Urabstimmung konkret erfolgt (<em>Abs. 4</em>). In <em>Abs. 5</em> wird sodann das Prozedere geregelt, welches zur gültigen Abgabe einer Stimme zwingend einzuhalten ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schlussendlich wird im <em>Abs. 6</em> der Einsendeschluss für die Urabstimmung geregelt. Dieser wird durch den 15. Tag nach Aussendung der Unterlagen markiert. Maßgeblich für die Zulassung eines Abstimmungsbriefes für die Auszählung ist dabei der Poststempel des Abstimmungsbriefes. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Abgabe des Abstimmungsbriefes im Urwahlbüro zu dessen Geschäftszeiten – in diesem Fall muss das Eingangsdatum des Abstimmungsbriefes auf diesem vermerkt werden. Da somit Abstimmungsbriefe auch noch am letzten Tag des Einsendeschlusses aufgegeben werden können, ist eine entsprechende Nachlaufzeit bis zum Beginn der Auszählung notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 6 (Auszählung der Urabstimmung)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch § 6 wird das Auszählungsprozedere geregelt. In <em>Abs. 1</em> wird die bereits beschriebenen Nachlauffrist umgesetzt. Demnach ist die Auszählung der Urabstimmung vom zweiten bis zum vierten Werktag nach Einsendeschluss durchzuführen. Um die notwendige Transparenz herzustellen, ist die Auszählung mitgliederöffentlich. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die Auszählung nicht gestört wird. In <em>Abs. 2</em> werden die Schritte zur korrekten Auszählung des Ergebnisses und die festzustellenden Ergebnisse kodifiziert, wobei es sich hierbei um die notwendigen Parameter zur Feststellung der Wahlbeteiligung, der gültigen Stimmen und des Auszählungsergebnisses handelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 3</em> wird überdies klargestellt, welche Abstimmungsbriefe zurückzuweisen sind, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügen. Dies betrifft sowohl jene, die nach Ablauf des Einsendungsschlusses aufgegeben wurden, als auch jene, die keine unterschriebene eidesstattliche Erklärung enthalten. Ebenso wird kodifiziert, wann ein Stimmzettel (Abstimmungsformular) jeweils ungültig ist. Hierbei wird auf die bewährten Grundlagen aus dem staatlichen Wahlrecht zurückgegriffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 7 (Abstimmungsverfahren)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im § 7 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Urabstimmungsanträge als angenommen gelten. Grundsätzlich gelten diese als angenommen, sofern auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen (<em>Abs. 1</em>). Bei Satzungsänderungsanträgen muss entsprechend eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <em>Absätze 2 und 3</em> regeln das Verfahren bei gleichzeitiger Urabstimmung über mehrere Urabstimmungsanträge. Nach <em>Abs. 2</em> ist dies grundsätzlich zulässig. Handelt es sich um getrennte Gegenstände sind die Urabstimmungsanträge separat voneinander auszuzählen. Dadurch ist es möglich, mehrere verschiedene Urabstimmungsbegehren zu unterschiedlichen Sachverhalten in einer Urabstimmung zu bündeln, sofern die Fristen dies zulassen. In <em>Abs. 3</em> wird überdies geregelt, wie mit mehreren Urabstimmungsanträgen zum selben Gegenstand zu verfahren ist. Hierbei ist über jede Abstimmungsfrage einzelnen mit Ja, Nein oder Enthaltung zu votieren. Unter den Urabstimmungsanträgen, die die notwendige Mehrheit erhalten haben, gilt sodann jener als angenommen, der die meisten Ja-Stimmen erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 8 (Veröffentlichung des Urabstimmungsergebnisses)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Paragraph regelt, dass das Ergebnis einer Urabstimmung unverzüglich nach Feststellung des Ergebnisses zum einen der Mitgliedschaft bekanntzugeben ist (beispielsweise per Mail) und dieses ebenso zu veröffentlichen ist (z. B. per Pressemitteilung oder auf der Website).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 9 (Abweichende Regelungen für Urabstimmungen über Koalitionsverträge)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Regelungen des § 9 bilden den eigentlichen Grund für die Überarbeitung des Urabstimmungsstatutes. Hiermit sollen praktikable Regelung für die Abstimmung von Koalitionsverträgen durch Urabstimmung getroffen werden, die zum einen die Formstrenge des Urabstimmungsverfahrens waren, zum anderen aber die notwendige Schnelligkeit für den Fall einer Regierungsbildung gewährleisten. Im Wesentlichen werden daher abweichende verkürzende Fristen und Verfahrensregeln kodifiziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verkürzung von Fristen für die Abstimmung über Koalitionsverträge wird durch <em>Abs. 1</em> entsprechend als Ausnahme normiert. Der Wortlaut ermöglicht es der Landesversammlung, bereits mit Beschluss über den Eintritt in die Koalitionsverhandlungen (beispielsweise nach erfolgreichen Sondierungen) die spätere Durchführung einer Urabstimmung über einen möglichen Koalitionsvertrag zu beschließen. In diesem Fall ist bereits im entsprechenden Beschluss der Landesversammlung, dessen Umsetzung dann von erfolgreichen Koalitionsverhandlungen abhängig ist, die Abstimmungsfrage festzulegen. Ferner wird im <em>Abs. 1</em> geregelt, dass die entsprechende Einleitung des Urabstimmungsverfahrens für Koalitionsverträge durch die Landesversammlung einer schiedsgerichtlichen Überprüfung unzugänglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In <em>Abs. 2</em> wird zunächst geregelt, dass der Koalitionsvertrag den Mitgliedern unverzüglich nach seiner Veröffentlichung zur Kenntnis zu geben ist und die entsprechenden Urabstimmungsunterlagen am 14. Tag nach dieser Veröffentlichung versendet werden müssen. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird ferner festgelegt, dass der Koalitionsvertrag nicht zwingend in Papierform den Urabstimmungsunterlagen beizufügen ist, wenn dieser jederzeit digital abrufbar zur Verfügung steht und auf die entsprechende Abrufadresse in der Aussendung hingewiesen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die <em>Absätze 3 und 4</em> verkürzen die Fristen für die Berechnung des Stichtages und den Einsendeschluss entsprechend auf jeweils sieben Tage, um eine zügige Entscheidung über einen Koalitionsvertrag herbeiführen zu können. Somit ergibt sich rechnerisch eine Frist von 25 Tagen (14 Tage bis zur Versendung der Abstimmungsunterlagen +7 Tage Abstimmungsdauer +4 Tage Auszählung) zwischen dem Abschluss von Koalitionsverhandlungen und einer entsprechenden Ergebnisverkündung über eine Regierungsbeteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Zu § 10 (Schlussbestimmungen)</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In § 10 wird geregelt, dass die Urabstimmungsunterlagen drei Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses vernichtet werden können, sofern das Ergebnis entsprechend dokumentiert wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Zu Nr. II. Inkrafttreten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Inkrafttreten wird in der üblichen Ausformung geregelt, so dass sämtliche Änderungen bzw. neue Statuten mit sofortiger Wirkung nach ihrem Beschluss in Kraft treten. Dies bedeutet auch, dass alle Wahlen auf der 55. Landesversammlung nach den neuen Regelungen stattfinden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 May 2022 11:47:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5NEU: Dringlichkeitsantrag: Holzberg retten</title>
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                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzt sich für den Erhalt des sogenannten Holzberges bei Böhlitz ein. Dazu soll die Arbeit der Initiative „Holzberg Retten“ unterstützt werden. Wir setzen uns bis zur Lösung des Konflikts für ein Moratorium ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden um gemeinsam mit der Firma Kafril eine Lösung zu finden, die für das Unternehmen wirtschaftlich darstellbar ist und die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere ist eine Unterschutzstellung des Holzberges als Biotop/Fauna-Flora-Habitat zu prüfen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ganz in der Nähe von Leipzig liegen das Klettergebiet der Hohburger Berge, des Spielbergs und des Holzbergs. Letzterer droht zerstört zu werden.<br>
Es handelt sich um einen ehemaligen Steinbruch, in der Kette der sogenannten Hohburger Berge, die ebenso wie der sog. Spielberg, Teil des sächsischen Vulkanitbeckens sind und östlich von Eilenburg bei Wurzen liegen.<br>
Nach dem Ende des Steinbruchs entstanden so mehrere in der Sportkletterszene beliebte Kletterziele, deren Routen ua im ”Rotgelben Felsenland” festgehalten sind.<br>
Der Holzberg entwickelte sich daneben zum einem äußerst artenreichen Biotop. Auf der Sohle des Berges gibt es etwa ein 3 ha großes Flachwasserbiotop.<br>
7 versch. Biotoptypen weist der Berg auf. 47 Vogelarten, 10 Fledermausarten, 5 Amphibienarten, 5 Reptilienarten und 27 Tagfalterarten wurden hier im Rahmen einer 8 monatigen wissenschaftlichen Untersuchung durch den BUND Sachsen nachgewiesen.<br>
Die Firma Kafril hat das Gelände ursprünglich für 400.000 € gekauft. Diese wiederum plant den Holzberg mit Bauschutt verfüllen zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bereits 2019 war unser jetziger Umweltminister Wolfram Günther vor Ort und machte sich seitdem für den Erhalt stark. So wurden durch das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) dem Deutschen Alpenverein (DAV) Fördermittel zur Verfügung gestellt, um gegenüber der Firma Kafril ein Kaufangebot zu unterbreiten und so den Berg zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zugleich wurde durch das SMEKUL die Suche nach einem Ersatzstandort vorangetrieben und mit Unterstützung des Ministerpräsidenten gefunden. Trotz dieser hoffnungsvollen Entwicklung zeigt sich aktuell leider ein sehr düsteres Bild. Die Firma KAFRIL erkennt den gefundenen Ersatzstandort im Tagebau Schleenhain nicht an, bezeichnet diesen als kostenpflichtigen „Zusatzstandort“ und hat ihre Pläne zur Verfüllung des Holzberges mit dem überschüssigen Erdaushub ihrer eigenen Bautätigkeit jetzt aus der Schublade gezogen. In einer E-Mail an die Sektion Leipzig des DAV vom 08.04.2022 erklärt die Firma KAFRIL alle Bemühungen um einen Ersatzstandort für gescheitert und teilt wörtlich mit:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„<strong>Wir haben nun die Planungen zur Schaffung der Grundlagen für die Aufnahme der Verfüllungstätigkeit aufgenommen.“</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der gefundene Kompromiss wurde einseitig von der Firma KAFRIL aufgekündigt und das Gelände für Kletterer und Umweltschützer gesperrt. KAFRIL will die Zielstellung einer Verfüllung des Geländes weiter vorantreiben und dazu einen Abschlussbetriebsplan erarbeiten und zur Genehmigung einreichen. Ein Moratorium ermöglicht es allen Akteuren, intensiv an einer Lösung arbeiten können. Um den Holzberg in seinem jetzigen Zustand zu erhalten, braucht eine gemeinsame Lösung die für die Firma KAFRIL wirtschaftlich darstellbar ist und vor allen die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt. Dabei ist eine Unterschutzstellung als Biotop zu prüfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Eilbedürftigkeit:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erst seit Ende April ist klar, dass der gefundene Kompromiss zum Erhalt des Berges hinfällig ist und die Firma Kafril weiterhin auf die Verfüllung des Areals setzt. Erst seit dem letzten Aprilwochenende und damit nach Antragsschluss hat sich das Bild soweit verdichtet, dass klar wird, dass Handlungsbedarf besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Unterstützer*innen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jens Hausner, Matthias Vialon, Jürgen Kasek, Katharina Krefft, Daniel Gerber, Claudia Maicher, Linus Bauer, Lena Gaidis, Sebastian Richter, Kerstin Wilde, Volkmar Zschocke, Tanja Gottsmann, Laszlo Barrena, Christin Melcher, Marie Müser, Jonathan Wiencke, Horst Grummich, Ulrike Boehm, Christin Furtenbacher, Norman Volger, Jens Reichmann, Diane Apitz, Monika Lazar, Christian Müller</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 May 2022 10:06:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU: Sachsens Aufbruch in die europäische Zukunft</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/sachsens-aufbruch-in-die-europaische-zukunft-20797</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2018 haben wir die Europapolitik in Sachsen zu einer grünen Priorität gemacht. Der Wahlerfolg von 2019 und die Regierungsbeteiligung haben uns die Möglichkeit gegeben, die sächsische Europapolitik entscheidend zu prägen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist uns gelungen, die europäische Dimension über alle Ebenen hinweg in weiten Teilen der Landespolitik und des Regierungshandelns zu verankern und der Regierung ein erkennbar proeuropäisches Profil zu geben.<br>
Die von der Staatsregierung vorgelegten Europapolitischen Schwerpunkte tragen dank grüner Regierungsbeteiligung erstmals eine progressive integrationsfreundliche Handschrift. Klimaschutz, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Europabildung, Gleichstellung, Asyl und Migration sind ebenso Leuchttürme der Regierung wie Bürger*innenbeteiligung und Rechtsstaatlichkeit. Diese Themen spiegelt auch das sächsische Vorsitzprogramm der Europaminister*innen-Konferenz (01. Juli 2021 - 30. Juni 2022) wieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE haben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und den interregionalen Beziehungen Sachsens neues Leben eingehaucht. Frauen- und Gleichstellungsgruppen in Polen haben wir eine Plattform angeboten und ein enges Netzwerk mit sächsischen Aktivist*innen aufgebaut. In der Corona-Krise waren es grüne Verantwortungsträger*innen, die sich für die Belange mobiler EU-Bürger*innen in unseren Grenzregionen eingesetzt haben und auf engste Abstimmung zwischen den Regierungen in der Grenzregion gedrungen haben. Auf Initiative der Europaministerin wird die Zusammenarbeit Sachsens mit Tschechien auf eine neue Ebene gehoben. Wir haben dafür gesorgt, dass Sachsen mit Okzitanien endlich eine französische Partnerregion bekommt und die italienische Regionalpartnerschaft mit Lazio aufblüht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der Beteiligung an der Konferenz zur Zukunft Europas haben wir Bürger*innen aus Sachsen, Polen und Tschechien aktiv in den Willensbildungsprozess zur Weiterentwicklung des europäischen Einigungswerks einbezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen uns weiter dafür einsetzen, dass die peripheren Grenzregionen zu neuen Zentren zusammenwachsen. Die Grenzschließungen während der Pandemie haben deutlich gemacht, wie eng die Grenzregionen bereits miteinander verwoben sind.<br>
Auch der Kohleausstieg und Strukturwandel müssen grenzübergreifend gedacht und best practices ausgetauscht werden. Gemeinsam mit unseren Schwesterparteien in Polen - Partia Zieloni und Tschechien – Strana zelených setzen wir uns für Rechtsstaatlichkeit, Gleichstellung, Umwelt- und Klimaschutz ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Geographisch sowie historisch bedingt, ist Sachsen enorm an der Weiterentwicklung der europäischen Nachbarn innerhalb der europäischen Werte- und Rechtsgemeinschaft interessiert. Eine solche Gemeinschaft setzt aber die Geltung des Rechtsstaatsprinzips in allen Mitgliedsstaaten voraus. Deshalb ist nicht hinnehmbar, wenn der Erosion des Rechtsstaatsprinzips in anderen Mitgliedsstaaten still zugesehen wird. <strong>Wir fordern die Landesregierung des Freistaats Sachsen</strong> auf, sich weiterhin und auf ganzer Linie aktiv für rechtsstaatliche Prinzipien, Demokratie und Achtung von Menschenrechten - wie insbesondere Schutz von LGBTIQ+ und Schutz von Minderheiten bei unseren Partnerländern Tschechien und Polen einzustehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1) Umwelt- und Klimaschutz: Nachhaltige Innovation mit regionaler Dimension.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE in Sachsen entwickeln klimafreundliche Perspektiven für die Region und tragen unseren Teil zu einer ambitionierten europäischen Klimaschutzpolitik bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Staatsregierung muss den Kohleausstieg zügig umsetzen. Notwendige Strukturveränderungen sollen gemeinsam mit der Bevölkerung vor Ort gedacht und entwickelt werden. Sachsen muss dabei eine Vorreiterfunktion einnehmen und beispielgebend aufzeigen, wie sich eine neue nachhaltige und innovative Region mit grüner Energie und grünem Wirtschaften entwickeln kann. Vorrang ist die dezentralen Energieversorgung durch kleine innovative Unternehmen, Bürgerkraftwerke oder Stadtwerke zu gewähren, die im besten Fall auch grenzüberschreitend wirksam sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Entscheidung der alten Bundesregierung, die Mittel aus dem Just Transition Fund zu 85% auf die Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz anzurechnen, ist für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen nicht hinnehmbar. Sie ist kontraproduktiv dem Anliegen der Europäischen Union gegenüber einen gerechten Übergang in allen Transformationsprozessen zu gewährleisten. <strong>Wir fordern unsere Mandatsträger*innen und Minister*innen</strong> auf sich für eine Änderung bei der neuen Bundesregierung einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die unterschiedlichen Strukturwandel-und Förderinstrumente der EU, wie der Just Transition Fund müssen an strenge Umwelt- und Klimakriterien geknüpft werden um den Klimazielen von Paris entsprechen. <strong>Wir fordern, dass der Freistaat Sachsen</strong> sich im Bundesrat dafür einsetzt, dass mit den Mitteln nur Maßnahmen unterstützt werden, die uns auf einen Pfad des Pariser Klimaabkommens bringen. Bei der Verteilung der Mittel sollen sächsische Bürger*innen über direkt Beteiligungsprozesse eingebunden werden und so die Akzeptanz der erforderlichen Maßnahmen stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Insbesondere fordern wir</strong>, dass die engen Beziehungen von Sachsen zu Polen und Tschechien bei Altbergbaufolgen und Wiedernutzbarmachung von Flächen genutzt werden. Gemeinsam sollte im Dreiländereck die Chance genutzt werden, die erste grenzüberschreitende Kohleausstiegsregion im Herzen Europa zu entwickeln, welche sich insbesondere mit dem Braunkohletagebau Turów und seinen Folgen beschäftigt. Die anhaltenden EU-Rechtsverletzungen durch den Weiterbetrieb des Kohletagebaus Turów müssen bei der EU Kommission angemahnt und letztlich unterbunden werden. Die Europäische Kommission muss endlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen in die Wege leiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2) Wirtschaft</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die sächsische Wirtschaft profitiert enorm vom gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Wie wichtig ein funktionierender Binnenmarkt für die hiesigen Unternehmen ist, zeigte sich, als die Lieferketten wegen der Corona-Krise unterbrochen und Grenzen wieder geschlossen wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass solche Unterbrechungen in Zukunft verhindert werden, das ein Binnenmarkt-Notfallinstrument zügig auf den Weg gebracht wird und von weiteren Grenzschließungen abzusehen ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der EU Green Deal hat bereits jetzt die Grüne Transformation der Industrie angestoßen und löst einen neuen Boom in der Erneuerbaren-Branche aus. Neue Geschäftsfelder tun sich durch die EU-Kreislaufwirtschaftspolitik auf. Die EU setzt einen gesetzlichen Rahmen für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem digitalen Binnenmarkt, von dem insbesondere kleine und mittelständische Digitalunternehmen profitieren. Neue Regeln wie das EU-Lieferkettengesetz stärken das ethische Unternehmertum. Die sächsische Landesregierung sollte ihre eigene Wirtschaftspolitik an diesen europäischen Rahmen ausrichten und sächsische Unternehmen gezielt bei der Transformation unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern vom Freistaat Sachsen</strong>, dass er die sächsischen Unternehmen unterstützt, damit Sie in die Lage versetzt werden Herstellungsprozesse unter ökologischen Gesichtspunkten zu transformieren und zu perfektionieren. Dies umfasst auch die Konzeptionierung kreislaufbasierter und kreislauffähiger Waren. Entscheidende Aspekte wie Energieeffizienz, nachhaltiger Ressourceneinsatz, Schadstoffverringerung, Emissionsreduktion, sowie Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit von End- und Zwischenprodukten dienen dabei nicht nur der Realisierung von CO2-Neutralität, sondern ebenso der ökonomischen Resilienz und stärken die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Sachsen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3) Flucht &amp; Migration: Fluchtursachen bekämpfen und Migration ermöglichen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Freistaat Sachsen steht in der Pflicht, die Menschenrechte zu gewährleisten und eine humane und menschenwürdige Asylpolitik umzusetzen. Wir lehnen Abschiebungen aus Sachsen in Herkunftsstaaten, die nicht sicher sind, ab. Wir BÜNDNISGRÜNE ringen als Teil der Regierung in Sachsen hart dafür, dass endlich Standards für eine menschenwürdige Rückführungspraxis für die sächsischen Behörden handlungsleitend und bindend sind. Dafür haben wir die Einführung eines Abschiebemonitorings am Flughafen Leipzig/Halle auf den Weg gebracht. Den Entscheidungen der Härtefallkommission über das Aufenthaltsrecht soll entsprochen werden. Wir wollen sicheren Familiennachzug garantieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jedes Menschenleben zählt. Auf unser beharrliches Drängen hin hat der Freistaat sich schon in 2020 bereit erklärt, zusätzlich zum Königsteiner Schlüssel Geflüchteten aufzunehmen. <strong>Wir fordern</strong> eine Erneuerung der Aufnahmebereitschaft des Freistaates gegenüber dem Bund ein. Dies gilt sowohl für die Menschen, die innerhalb der EU unter katastrophalen Bedingungen in Lagern ausharren wie auch für Menschen aus Drittstaaten, denen wir im Rahmen von Resettlement-Programmen des Bundes Zuflucht in Sachsen bieten wollen. <strong>Wir rufen die Bundesregierung</strong> dazu auf das menschenverachtende Dublin-System zu reformieren und sich für eine gemeinsame europäische Lösung einzusetzen, die von der alten Bundesregierung viel zu lange blockiert wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4) Lebendige Partnerschaften, europapolitische Bildung und transnationale Bürger*innenbeteiligung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen, dass das Europaministerium auf dem Weg ist, Sachsens Regionalpartnerschaften wiederzubeleben und <strong>fordern</strong> einen stärkeren Austausch, insbesondere auch innerhalb der Zivilgesellschaft. Die Schaffung grenzübergreifender regionaler parlamentarischer Gremien mit eigenen Budgets ist ein greifbares Ziel. Dazu sehen wir insbesondere Bürger*innenforen und -räte, als konkrete Formen der Bürger*innenbeteiligung an, für die sich das sächsische Europaministerium engagieren soll. Wir wollen die Unionsbürgerschaft zu einer europäischen Staatsbürgerschaft entwickeln, die gleiche politische und soziale Rechte für alle EU-Bürger*innen schafft. Dazu gehört auch aktives und passives Wahlrecht auf allen Ebenen für EU-Bürger*innen im Land ihres Hauptwohnsitzes. <strong>Wir fordern, dass der Freistaat Sachsen</strong> hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt und prüft welche rechtlichen Möglichkeiten es für eine europäische Staatsbürgerschaft gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angebote der europäischen Bildung müssen allen Sächsinnen und Sachen zur Verfügung stehen. Das bedeutet auch in den ländlichen Räumen Angebote zu entwickeln und dazu einzuladen. Dorf-, Gemeinde-, und Städtepartnerschaften, die Möglichkeit seine Ferien in einem europäischen Camp zu verbringen und Partnerschaften in Schule und Gemeinwesen zu erleben. Die Chancen Europas müssen erlebbar sein. Weltoffenheit braucht greifbare Erfahrungen. Auslandserfahrung auf dem Bildungsweg muss für alle möglich werden, insbesondere auch außerhalb von akademischen Kreisen und besserverdienende Familien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb wollen wir etablierte Programme wie den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) stärken, indem wir die daran teilnehmenden Einrichtungen in Sachsen fördern.<br>
Eine wichtige Grundlage für ein weiteres Zusammenwachsen von europäischen Binnengrenzräumen bildet das Erlernen von Nachbarsprachen. Landkreise und Kommunen müssen ermutigt und unterstützt werden entsprechende Angebote in Kitas und Schulen zu schaffen oder sogar bi- und trinationale Einrichtungen zu errichten. <strong>Wir fordern unsere Mandatsträger*innen und Regierungsmitglieder</strong> auf sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für stärkere europäische und nachbarsprachliche Bildung einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5) Mobilität</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verkehrswende muss europäisch gedacht werden. Bisher verbinden vorrangig Straßen Sachsen mit seinen Nachbarländern verbindet, während die Infrastruktur der Züge in weiten Teilen für einen grenzüberschreitenden Verkehr nicht existiert oder mit Hindernissen versehen ist. Wir BÜNDNISGRÜNE setzten uns für die überfällige verbesserte Anbindung Sachsens an den europäischen Bahn-Fernverkehr einschließlich europäischer Nachtzugverbindungen ein. Wichtige Schienenabschnitte wie Dresden-Görlitz müssen elektrifiziert werden und transnationale Abschnitte, wie beispielsweise in der Lausitz, müssen reaktiviert werden.<br><br><br><strong>Wir fordern den Freistaat Sachsen</strong> auf sich bei der Neubaustrecke Dresden-Prag strenge ökologische Kriterien anzuwenden und das die Strecke auch für das europäische Nachtzugnetz und den Güterverkehr nutzbar ist. Der Fokus bei der Mobilitätsförderung muss auf einem Ausbau der leisen und umweltfreundlichen Mobilität liegen und nicht beim zweitgrößten Frachtflughafens Deutschlands oder noch mehr Fernstraßen. Auch die grenzüberschreitende Radinfrastruktur, sowie der Teil der sächsischen Radfernwege muss ausgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Bereich Schifffahrtsverkehr lehnen wir weiterhin eine Vertiefung der Elbe und den Bau neuer Staustufen, sowohl auf deutscher als auch tschechischer Seite ab. Die gravierenden ökologischen Folgen rechtfertigen einen so starken Eingriff nicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6) Arbeiten und Leben in europäischen Regionen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen ist eine notwendige Voraussetzung für eine Chancengleichheit der Bürger*innen. Ländliche Grenzräume stehen aufgrund ihrer räumlichen Lage bei der Sicherung ihrer Daseinsvorsorge vor zusätzlichen Herausforderungen. Unterschiedliche staatliche Verwaltungssysteme, Organisationen sowie Sprachbarrieren erschweren ihnen die Kooperation mit ihren Nachbarn im Bereich der Daseinsvorsorge. Einzugsbereiche von Einrichtungen der Daseinsvorsorge können vergrößert und somit Tragfähigkeitsgrenzen erreicht werden. Ebenso müssen keine Doppelstrukturen auf beiden Seiten der Grenze erhalten werden. Zusätzliche Hürden entstehen durch den demografischen Wandel, insbesondere für die Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Grenzraum. Gleichzeitig wirkt er sich dramatisch auf die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgung der alternden Bevölkerung aus. Deshalb setzen wir uns für bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit für öffentliche Dienstleistungen ein – wie Gesundheitsdienste, Kinderbetreuung, Schulbildung und Altenpflege, Versorgung mit Energie, Wasser, Telekommunikation, Abfall und Abwasserentsorgung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Brandschutz. Hier muss konsequent in europäischen Regionen gedacht, geplant und gehandelt werden. Bisher gibt es hier viele rechtliche und praktische Hürden. <strong>Wir fordern die Bundesregierung</strong> auf die Hürden für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Daseinsvorsorge zu senken und kommunale Modellprojekte zu fördern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7) Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Titel &quot;Kulturhauptstadt Europas&quot; ist die Gelegenheit, Chemnitz und im weiteren Sinne auch ganz Sachsen als europäische Modellregion neu auf der Landkarte Europas zu verorten. Es ist ein Plädoyer für das Entdecken der Selbstwirksamkeit, für Demokratiearbeit, für Vernetzung und Weltoffenheit. Chemnitz wächst mit der Kultur - und an der Herausforderung! Im Antrag wurde zurecht die pragmatische Macher*innenmentalität in der Stadt und der Region betont. Chemnitzer und gesamt-sächsische Innovationskraft wird für die großen Zukunftsfragen Klimaneutralität und Digitalisierung gebraucht – genauso wie für die anstehenden Transformationen in Gesundheit und Sozialwirtschaft. Die Macher*innenorientierung der Kulturhauptstadt sollte dazu genutzt werden, um Produkte, Lieferketten und Produktionsprozesse im Sinne einer nachhaltigen und Ressourcen schonenden sowie klimafreundlichen Entwicklung sächsischen Modellregion Europas zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gleichzeitige Ernennung von zwei Kulturhauptstädten - Nova Gorica und Chemnitz - ist eine große Chance für direkte europäische Vernetzung, die für die Kooperation beider Städte bei Veranstaltungen und Austausch im Rahmen des Künstler*innenprogramm genutzt werden kann. Somit wird ermöglicht, Europa praktisch erlebbar zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir fordern den Freistaat Sachsen</strong> dazu auf, in diesem Sinne unterstützend zu wirken.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 May 2022 10:02:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LR2: Alexander Hilse</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/alexander-hilse-55489</link>
                        <author>Alexander Hilse (Sprecher KV Görlitz)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/alexander-hilse-55489/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Falexander-hilse-55489%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 14 May 2022 11:27:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LG1: Annett Schmidt</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/annett-schmidt-47206</link>
                        <author>Annett Schmidt</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/annett-schmidt-47206</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/annett-schmidt-47206/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Fannett-schmidt-47206%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 14 May 2022 09:11:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BFRA3: Mandy Uhlig</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/bewerbung-von-mandy-uhlig-39702</link>
                        <author>Mandy Uhlig</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/bewerbung-von-mandy-uhlig-39702</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/bewerbung-von-mandy-uhlig-39702/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Fbewerbung-von-mandy-uhlig-39702%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 14 May 2022 09:06:04 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6: Dringlichkeitsantrag: Chatkontrolle stoppen!</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/dringlichkeitsantrag-chatkontrolle-stoppen-33814</link>
                        <author>Marvin Frommhold, Daniel Gerber, Thorge Babbe</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/dringlichkeitsantrag-chatkontrolle-stoppen-33814</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen lehnt eine anlasslose und massenhafte Überwachungspflicht privater Kommunikation als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich schwer bedenklich ab und spricht sich gegen die Einführung einer sogenannten Chatkontrolle durch die EU-Kommission aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz fordert deshalb</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Sächsische Staatsregierung auf, sich im Bundesrat und dessen Ausschüssen für die Ablehnung der Einführung einer Chatkontrolle einzusetzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die BÜNDNISGRÜNEN Bundestagsabgeordneten auf, im Dialog mit den Koalitionspartner und insbesondere mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat dafür Sorge zu tragen, dass die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Ablehnung von allgemeinen Überwachungspflichten und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation eingehalten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Abgeordneten der GRÜNEN/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament auf, eine Mehrheit gegen das Gesetzesvorhaben im Europäischen Parlament zu organisieren.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am 11. Mai 2022 hat die EU-Kommission eine Rechtsvorschrift zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgeschlagen. Mit dem Gesetzesvorschlag möchte die EU-Kommission Anbieter von Online-Diensten dazu verpflichten, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, zu melden und zu entfernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dazu ist vorgesehen, dass auf jedem Gerät jede Nachricht, jedes Bild und jede Datei auf Abbildungen von Kindesmissbrauch und illegale Kontaktaufnahme mit Kindern automatisch untersucht wird. Werden entsprechende Inhalte erkannt, sollen diese direkt an eine Kontrollinstanz oder die Polizei ausgeleitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese anlasslose und massenhafte Überwachung ohne konkreten Anfangsverdacht stellt einen Angriff auf die vertrauliche Kommunikation und die Integrität informationstechnischer Systeme dar. Außerdem wird damit das Prinzip der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgehebelt und somit unser aller Sicherheit im Netz gefährdet. Die GRÜNEN/EFA im Europäischen Parlament und die GRÜNE Bundestagsfraktion haben bereits ihre ablehnende Haltung gegen die Chatkontrolle als anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation ausgedrückt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Einführung einer solchen Massenüberwachung ist eine Umkehr der Unschuldsvermutung und führt zu einem Ende des Briefgeheimnisses für digitale Kommunikation. Obendrein ist eine solche Maßnahme unwirksam, da bereits heute Kriminelle andere Verbreitungswege nutzen. Letztlich werden davon vor Allem diejenigen Menschen betroffen sein, welche auf eine vertrauenswürdige Kommunikation angewiesen sind, wie etwa Journalist*innen, Whistleblower*innen und auch Politiker*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die für das automatische Scannen einzusetzenden KI-Systeme sind außerdem sehr fehleranfällig. Dies wird zu massenhaft Verdächtigungen gegenüber den Bürger*innen führen. Dadurch werden sich bei den zuständigen Kontrollstellen und der Polizei große Mengen an irrelevantem Material anhäufen, was wiederum die Beamt*innen von anderer, wichtiger Ermittlungsarbeit abhält. Hinzukommt, dass aktuell gefundene Materialien noch nicht einmal gelöscht werden. Eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung von Polizei, Ermittlungsbehörden und Jugendämtern wären das wichtigere Ziel im Kampf gegen Kindesmissbrauch.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Vorhaben der EU-Kommission stößt nicht nur in der Politik auf Widerstand. Eine breite Basis von Zivilgesellschaft, Verbänden und Presse hat bereits ihre Ablehnung dazu ausgedrückt. Sogar der Kinderschutzbund sieht die geplanten Eingriffe in verschlüsselte Kommunikation kritisch und stellt klar, dass verschlüsselte Kommunikation bei der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen kaum eine Rolle spielt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wenn das Gesetzesvorhaben wie vorgeschlagen umgesetzt wird, ist dies das Ende der Privatsphäre im Internet! Und obendrein eine Blaupause für alle Diktatoren und Despoten auf der ganzen Welt. Aus BÜNDNISGRÜNER Sicht ist dieses Vorhaben abzulehnen und muss unbedingt verhindert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Unterstützer</strong><strong>*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daniel Gerber (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jennifer Petzl (KV Chemnitz)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Thorge Babbe (KV Chemnitz)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dominik Hirt (KV Nordsachsen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Laszlo Barrena (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jonathan Wiencke (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Denis Korn (KV Nordsachsen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Merle Spellerberg (KV Dresden)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Kerstin Wilde (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Charlotte Henke (KV Dresden)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lea Fränzle (KV Mittelsachsen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Antonia Groß (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Paul Löser (KV SOE)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Heinrich Rödel (KV Dresden)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lukas Mosler (KV Bautzen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jonas Wübbenhorst (KV Dresden)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Linus Bauer (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lena Gaidies (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Claire Carlson (KV Leipzig)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Carolin Renner (KV Görlitz)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hannah Krause (KV Görlitz)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 17:44:32 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>DR2: Petra Čagalj Sejdi</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/petra-cagalj-sejdi-49013</link>
                        <author>Petra Cagalj Sejdi (KV Leipzig)</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/petra-cagalj-sejdi-49013</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/petra-cagalj-sejdi-49013/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Fpetra-cagalj-sejdi-49013%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 15:53:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3-NEU: Sachsen auf dem Weg zur Energiesouveränität</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/sachsen-auf-dem-weg-zur-energiesouveranitat-4226</link>
                        <author>Stanislav Elinson, Lea Fränzle, Marie Müser, Sandro Zimmermann, Olaf Horlbeck, Gerhard Liebscher, Mehmet Atci, Daniel Gerber, Denis Korn,Thorge Babbe, Claudia Kurzweg</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/sachsen-auf-dem-weg-zur-energiesouveranitat-4226</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 befinden wir uns inmitten einer Zeitenwende. Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen verurteilen den vom Kreml ausgehenden Krieg auf das Schärfste.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich stehen wir angesichts immer weiterer Kriegsverbrechen und der Großoffensive der russischen Armee in der Ost- und Südukraine in der Verantwortung, politische Wege hin zu einem vollständigen Importstopp russischer Energieträger nach Europa zu ermöglichen. Die russische Invasion stellt eine Zäsur für Deutschland und Europa dar; außen- und sicherheitspolitisch, aber auch für die Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiepolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jetzt rächt sich, dass die Großen Koalitionen trotz der dauerhaften völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland seit 2014 Deutschland weiter in eine energiepolitische Abhängigkeit von Russland getrieben haben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Abhängigkeiten von Energieimporten aus Russland sind dabei nicht nur in Deutschland enorm, sondern stellen zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten vor große Herausforderungen. Es besteht die wesentliche Aufgabe, Importmengen aus russischen Quellen durch andere Importquellen zu ersetzen bzw. den Verbrauch zu reduzieren. Wir gehen damit den seit der Annexion der Krim und den anhaltenden Aggressionen im Osten der Ukraine von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angestrebten Weg der energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit von Russland weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und Unterstützung der betroffenen Unternehmen in Sachsen fordern wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen folgende Initiativen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Erdgas</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erdgas deckt ca. 26 Prozent des kompletten Energiebedarfs in Deutschland. Nahezu die gesamte verbrauchte Erdgasmenge in Deutschland wird importiert, davon bis zum Ausbruch des Krieges in der Ukraine rund 55 Prozent aus Russland. Auf Grund dieser umfassenden Abhängigkeit bei Erdgas ist eine schnelle Diversifizierung der leitungsgebundenen Gasversorgung notwendig. Dazu braucht es eine gezielte gemeinsame Anstrengung der europäischen Gemeinschaft und eine Anpassung der vorhandenen Infrastruktur zu deren optimaler Ausnutzung. Mit verbindlichen Füllstandsvorgaben für die Wintermonate im Gasspeichergesetz ist bereits ein entscheidender Schritt unternommen worden, um die Speicherinfrastruktur im Sinne der Versorgungssicherheit optimal zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen die derzeitigen Anstrengungen, (H2/ Green Gas-ready) LNG-Terminals in Deutschland zu errichten. Bei den neu entstehenden Lieferbeziehungen wollen wir darauf achten, dass diese nicht zu dauerhaften Lock-in-Effekten führen. Wo es zur Aufrechterhaltung industrieller Prozesse kurzfristig nötig und möglich ist, soll Erdgas mit klimaneutral hergestelltem Wasserstoff ersetzt werden. Dazu fordern und fördern wir die Umstellung dieser Prozesse. Auch gilt es, Potenziale für Biogas zu evaluieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen es, dass tagesaktuell branchenbezogene Analysen zu den Auswirkungen der aktuellen Lage am Gasmarkt auf sächsische Unternehmen sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge erarbeitet werden. Auf der Grundlage der laufenden Analysen werden die Abhängigkeiten in den Lieferketten identifiziert und folglich alle direkt und indirekt systemrelevanten Prozesse abgeleitet. Für einen regionalen Ausgleich bei möglichen Engpässen halten wir kontinuierliche Energiedialoge der Grundversorgungsunternehmen mit den Großabnehmer*innen auf freiwilliger Basis über den gesetzlichen Standard hinaus für sinnvoll. Wir halten darüber hinaus die laufende Prüfung und Schaffung von geeigneten und zielgerichteten Hilfsmaßnahmen für energieintensive Unternehmen für notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Öl </strong><strong>und Ölprodukte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erdöl hat eine wesentliche Rolle als Treibstoff und zur stofflichen Nutzung unter anderem in der Chemieindustrie. Bis zum Ausbruch des Ukraine-Kriegs hatte Deutschland eine Abhängigkeit von russischen Erdölimporten von ca. 35 Prozent. Dank erheblicher politischer Anstrengungen auf Bundesebene ist diese Importabhängigkeit innerhalb von wenigen Wochen auf nunmehr 12 Prozent gesunken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen den von der EU-Kommission vorgeschlagenen zeitnahen Importstopp derÖllieferungen aus Russland. Gerade vor dem Hintergrund der über die Druschba-Pipeline noch immer stark von russischen Öllieferungen abhängige Wirtschaft Ostdeutschlandsunterstützen wir die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung um alternative Lieferbeziehungen, etwa über die Häfen Rostock und Gdańsk/Danzig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Reduktion des Treibstoffverbrauchs durch Privathaushalte setzen wir uns für ein Tempolimit, autofreie Tage sowie die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs auf fossil angetriebene Fahrzeuge ein. Der Fahrzeugbestand des ÖPNV muss zügig elektrifiziert und das Angebot insbesondere im ländlichen Raum durch bessere Taktungen und flexible Mobilitätskonzepte ausgebaut werden. Zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs sollten temporäre Radwege ins Straßennetz eingebunden und Bike-and-Ride-Stellplätze an den Bahnhöfen und Haltepunkten eingerichtet werden. Zudem sollte der Einsatz von pedalierten oder elektrischen Leichtfahrzeugen für die letzte Meile durch Logistikunternehmen und Lieferdienste verstärkt gefördert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Nutzung von Homeoffice sollte stärker als bisher gefördert und so Anreize zur Vermeidung von Geschäftsreisen geschaffen werden. Schließlich muss die preisliche Attraktivität von Bahn- gegenüber Flugreisen gesteigert werden, z.B. durch Einführung einer Energiesteuer auf Flugkerosin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur Abfederung sozialer Härten braucht es einen Ausgleichsmechanismus für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen. Bei finanziellen Maßnahmen für Privathaushalte ist vor allem auf eine zielgerichtete Entlastung niedriger Einkommen durch direkte Zahlungen zu achten. Finanzielle Hilfen nach dem Gießkannenprinzip halten wir hingegen für wenig zielführend.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kohle</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den letzten Wochen wurde die Abhängigkeit Deutschlands und Europas von Importen russischer Kohle bereits spürbar reduziert. Wir begrüßen alle Anstrengungen, die darauf gerichtet sind, die Einigung der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen, bis Ende 2022gänzlich auf russische Steinkohle zu verzichten.An unserem Ziel, in Deutschland idealerweise bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen, halten wir als BÜNDNISGRÜNE fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Erneuerbare Energien</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sorgen dafür, dass der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien Auftrieb gewinnt undauch gesetzlich im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Wir begrüßen die von der Bundesregierung formulierten Ausbauziele und wollen auch in Sachsen die davon abgeleiteten Flächenziele für Erneuerbare Energien umsetzen. Dies trägt auch zum Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit bei. Zudem wollen wir den Ausbau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen, insbesondere bei der Länge der Genehmigungsverfahren, beschleunigen. Der Baubeginn der LNG-Terminals in Niedersachsen zeigt, wie schnell Maßnahmen zur Energieinfrastruktur angegangen werden können, wenn alle Planungsebenen mitziehen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen trägt entscheidend zurBeschleunigung vonGenehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien bei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist es,für diese Aufgaben die Planungs- und Genehmigungsbehörden personell angemessen auszustatten. Auch sorgen wir dafür, den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien, vor allem über Bürgerenergiegesellschaften, weiter zu erleichtern.Wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen zusammen mit dem Handwerk und der Industrie Initiativen zur schnelleren Umsetzung der Energiewende auf den Weg bringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben den genannten Maßnahmen wollen wir durch Einsparungen und Effizienzsteigerung der Energiesouveränität näher kommen. Die Förderung von Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen, beispielsweise durch Einführung von Energiemanagementsystemen, wollen wir verstärken.Besonderes Potenzial hinsichtlich der Einspar- und Effizienzeffekte haben auch gesetzliche Anpassungen im Gebäudesektor.Die Mindeststandards im Gebäudebestand und im Neubau sowie die Anforderungen an die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen mit dem 1,5-Grad-Pfad in Einklang gebracht werden. Dies muss mit sozialen Ausgleichsmaßnahmen flankiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine sicherheitspolitische Zeitenwende in Europa. Energie- und wirtschaftspolitisch erfordert diese Zäsur, den durch die Bundesregierung eingeschlagenen Weg einer konsequenten Energiewende noch beherzter zu verfolgen. Damit leisten Sachsen und Deutschland ihren Beitrag zur Sicherung der gesamteuropäischen Energiesouveränität und Sicherheit.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 15:39:29 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3-5: Das Unmögliche möglich machen: Sachsen und Deutschland auf dem Weg zur Energieunabhängigkeit</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/das-unmogliche-moglich-machen-sachsen-und-deutschland-auf-dem-weg-zur-16300/56253</link>
                        <author>Andrea Mühle (KV Dresden)</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/das-unmogliche-moglich-machen-sachsen-und-deutschland-auf-dem-weg-zur-16300/56253</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16314_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 19 bis 20:</h4><div><ul><li value="1">Prüfung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">geeigneter</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und Verstärkung bestehender Förder- und Beratungsformen zur Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001 für engergieintensive Unternehmen, sowie von geeigneten und notwendigen</ins> Hilfsmaßnahmen für <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">energieintensive</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">diese</ins> Unternehmen zur Überbrückung der Transformationsphase,</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Aspekt der Energieeinsparung ist im Moment sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in diesem Antrag fokussiert auf die Einsparung durch Privathaushalte und der Mobilität. Vor eventuellen direkten Unterstützungszahlungen an die Industrie sollten aber dort aber dringend Energieeffizienmaßnahmen ergriffen werden. Dafür besteht ein Angebot von Beratungen für konkrete Maßnahmen, z.B. durch die wissenschaftliche Gesellschaft für Produktionstechnik (WGP). Die Einführung eines Energiemanagementsystems hat zum Ziel den Energiebedarf des Unternehmens um 20 Prozent oder mehr reduzieren.</p>
<p>Maßnahmen, die die Industrie ergreifen kann, sind zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierungen von Produktionsprozessen,</li>
<li>Abwärmenutzung,</li>
<li>Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, wenn diese eindeutig und überwiegend für Produktionsprozesse eingesetzt werden,</li>
<li>energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,</li>
<li>Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess</li>
<li>intelligentes Lastmanagement</li>
</ul>
<p>Diese Maßnahmen sollten prioritär vor direkten Hilfszahlungen an energieintensive Energie angestrebt werden.</p>
<p>Quellen:</p>
<p><a href="https://www.ohoe.eu/wissenswertes/f%C3%B6rderung-f%C3%BCr-die-modernisierung-von-querschnittstechnologien-1">https://www.ohoe.eu/wissenswertes/f%C3%B6rderung-f%C3%BCr-die-modernisierung-von-querschnittstechnologien-1</a></p>
<p><a href="https://www.produktion.de/technik/energiekrise-wgp-startet-effizienzinitiative-fuer-die-industrie-135.html">https://www.produktion.de/technik/energiekrise-wgp-startet-effizienzinitiative-fuer-die-industrie-135.html</a></p>
<p><a href="https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-4.html">https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/energieeffizienz-u-prozesswaerme-zuschuss-4.html</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 10:34:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5-1: Dringlichkeitsantrag: Holzberg retten</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/motion/47908/amendment/56252</link>
                        <author>Jens Hausner (KV Leipzig Land)</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/motion/47908/amendment/56252</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_16314_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 8:</h4><div><p>Insbesondere ist eine Unterschutzstellung des Holzberges als <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Biotop</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Biotop/Fauna-Flora-Habitat</ins> zu prüfen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 09:29:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BFRA2: Lucie Hammecke</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/lucie-hammecke-39073</link>
                        <author>Lucie Hammecke (KV Dresden)</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/lucie-hammecke-39073</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/lucie-hammecke-39073/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Flucie-hammecke-39073%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 09:04:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BFRA1: Nicole Schreyer</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/nicole-schreyer-22770</link>
                        <author>Nicole Schreyer (KV Leipzig)</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/nicole-schreyer-22770</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/nicole-schreyer-22770/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Fnicole-schreyer-22770%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 13 May 2022 09:00:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>LPR8: Nino Haustein</title>
                        <link>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/nino-haustein-40736</link>
                        <author>Nino Haustein</author>
                        <guid>https://ldk-sn-55.antragsgruen.de/ldk-sn-55/nino-haustein-40736</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/nino-haustein-40736/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Fnino-haustein-40736%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 May 2022 17:13:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>RPK4: Johannes Brink</title>
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                        <author>Johannes Brink (KV Mittelsachsen)</author>
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                        <pubDate>Thu, 12 May 2022 15:04:13 +0200</pubDate>
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                        <title>LPR20: Robert Kempe</title>
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                        <author>Robert Kempe (KV Chemnitz)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/robert-kempe-12674/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Frobert-kempe-12674%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 May 2022 14:52:17 +0200</pubDate>
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                        <title>LPR19: Janet Conrad</title>
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                        <author>Janet Conrad (Sprecherin im SV Görlitz)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/ldk-sn-55/janet-conrad-42783/embeddedpdf?file=%2Fldk-sn-55%2Fjanet-conrad-42783%2Fviewpdf%3FsectionId%3D18997"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 12 May 2022 13:04:44 +0200</pubDate>
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                        <title>LR1: Torsten Hans</title>
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                        <author>Torsten Hans (KV Dresden)</author>
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                        <pubDate>Thu, 12 May 2022 11:17:08 +0200</pubDate>
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                        <title>LPR18: Eva Jähnigen</title>
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                        <author>KV Dresden (beschlossen am: 27.04.2022)</author>
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                        <pubDate>Wed, 11 May 2022 21:52:33 +0200</pubDate>
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